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Thema: Sonderrechte zulassen....

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    4.289
    Moin moin,

    also, beim RD ist es wohl in aller Regel so, dass die Leitstelle in Sachen SoSi weisungsbefugt ist. Bei der Feuerwehr entscheidet wohl (so entnehme ich es zumindest anderen Beiträgen aus diesem Forum) der Fahrzeugführer oder -fahrer anhand der Lagemeldung.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467

    sondersignal

    wenn`s doch am Auto is , warum soll ma´ des den net benutze ?

    gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  3. #3
    Registriert seit
    29.03.2006
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    5.311
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    also, beim RD ist es wohl in aller Regel so, dass die Leitstelle in Sachen SoSi weisungsbefugt ist. Bei der Feuerwehr entscheidet wohl (so entnehme ich es zumindest anderen Beiträgen aus diesem Forum) der Fahrzeugführer oder -fahrer anhand der Lagemeldung.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Fast.

    wie hier schon "SO LAUT" rumgeschriehen wurde *g*

    Ist letztendlich immer der Fahrzeugführer dafür verantwortlich.

    Wobei es aber egal ist, welche Leitstelle wem sagt, dass es nicht nötig sei. Würde derjenige Fahrer sich vor Gericht schwer tun, die Klagen wegen Mißbrauch von Sonderrechten zu gewinnen.


    MfG Fabsi

  4. #4
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    1.988
    Bei uns wird in der Regel nicht von der FEL gesagt ob SoSi zugelassen oder nicht. Da heißt es nur VU mit eingeklempter Person da und da. oder Feuer da und da. Dann fahren wir mit SoSi. Heißt es Ölspur dann fahren wir in der Regel ohne SoSi, genauso wie bei umgestürzen Baum. Bei Hochwassereinsätzen oft erlebt das Nachbarwehren mit SoSi fahren, wo unsere Wehr keine SoSi in Anspruch nimmt. Ich habe ganz selten gehört das die FEL gesagt hat das eine Ortswehr den Einsatzort ohne SoSi anfahren soll.

    Blinky

  5. #5
    Registriert seit
    21.03.2004
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    100
    Hallo zusammen,

    wie schon gesagt es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.Zum teil ist es auch von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich.
    Bei uns in B-W, Lkr. Lö ist es so geregelt, das die Ilst im Rettungsdienst weißungsbefugt ist, also sagt anfahrt mit oder ohne Sosi. Im Feuerwehrwesen ist immer der Gruppenführer weisungsbefugt. Da kann die Ilst lange sagen anfahrt ohne, wenn der Gf sagt mit wird mit gefahren. In der Regel wird bei uns nur mit gefahren wenn es wirklich eilt, also bei Brand, Menschenrettung. bei TH Öl Wasser oder Bäume oder so wird ohne gefahren. Aber wie gesagt das entscheidet der jeweilige Gf oder EL.

    Gruss

    Oliver

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