Ist doch klar. Es geht ja immerhin um seinen Führerschein. Er müsste ja auch das Bußgeld zahlen oder die Punkte verbuchen.
Ist doch klar. Es geht ja immerhin um seinen Führerschein. Er müsste ja auch das Bußgeld zahlen oder die Punkte verbuchen.
***keine Signatur***
Hey Leute!
Komisch, dass die Meinungen hier dermaßen auseinandergehen. In den beiden Büchern "Sonderrechte im Einsatz" ist das anders beschrieben.
Und da sind ja Gerichtsurteile drin und wurde von u.a. Rechtsanwälte rechachiert.
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Anscheinend kommt es hier auf das jeweilige Bundesland an, auch wenn die StVO ja eigentlich Bundesweit gilt...
Das gilt überall in Deutschland. Gemeint ist aber, dass der Fahrer bei einer vorliegenden Indikation FÜR SoSi dieses auch benutzt. Soll heissen: Wenn er darf, kann er, muss aber nicht.Zitat von Loco
Gruß, Mr. Blaulicht
Ja, das kenne ich auch so. Aber wenn er eigentlich nicht darf, dann kann er sie nicht einfach doch in Anspruch nehmen.Zitat von Mr. Blaulicht
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Moin moin,
genau so ist es. Allerdings ist es wohl von Organisation zu Organisation und Bundesland zu Bundesland verschieden, WER es denn erlaubt, mit SoSi zu fahren.
Gruß, Mr. Blaulicht
Ich denke doch mal, dass die nicht abhängig vom Bundesland ist, sondern davon, wer die meisten Informationen hat.Zitat von Mr. Blaulicht
Was ja in den meisten Fällen die Leistelle ist.
MfG Fabsi
Denk ich nicht.Zitat von Mr. Blaulicht
Die Leitstelle gibt dem Fahrer ein Meldebild, dass auf Grund der vorhandenen Informationen erstellt wird. Wenn dieses nicht darauf hinweist, dass "höchste Eile geboten ist" weils entweder keine dringende Lage ist oder weil einfach der Hinweis "Anfahrt im Sonder" oder "Notfall" fehlt, fehlt ihm die Sachgrundlage für Sonderrechte.
Dabei hat ihm die Leitstelle nicht die Sonderrechte verboten, sondern die Lage entspricht einfach nicht §35 StVO was dem Fahrer klar sein muss. Fährt er trotzdem mit Sonderrechten, verstößt er gegen das Gesetz.
Ich denke es ist beides Möglich und vernünftig.
Wenn ich ausrücke bekomme ich von der Leitstelle eine Meldung und die Info ob mit oder ohne gefahren wird. Daran halte ich mich - denn die haben doch mehr Infos als ich, also warum sollte ich mich aus dem Fenster lehnen und einfach weil ich Lust habe mit anfahren ?
Wenn ich aber unterwegs bin, und feststelle das ich im Stau stehe, dann kann ich doch bei der Leitstelle Meldung machen und bei Bedarf mit weiterfahren, ganz einfach. So hat meist die Leitstelle das sagen, und ich finde zu recht und einmal im Jahr darf ich dann sozusagen selbst entscheiden.
Wer von euch letzlich richtig liegt ist nicht ganz so einfach zu beantworten wie die Diskusion ja zeitgt, aber wem fällt den schon ein Zacken aus der Krone wenn er ohne zur Einsatzstelle fährt? -- keinem -- wenn doch sollte er besser gar nicht ans Steuer eines Einsatzfahrzeuges.
(Zumal auch die Leitstelle sich was bei der Sache überlegt)
Wer will dem schon dem Richter erklären, das er auf eigene Verantwortung mit gefahren ist und die Gruppe Kinder eben gerade im Weg stand????
Moin moin,
also, beim RD ist es wohl in aller Regel so, dass die Leitstelle in Sachen SoSi weisungsbefugt ist. Bei der Feuerwehr entscheidet wohl (so entnehme ich es zumindest anderen Beiträgen aus diesem Forum) der Fahrzeugführer oder -fahrer anhand der Lagemeldung.
Gruß, Mr. Blaulicht
wenn`s doch am Auto is , warum soll ma´ des den net benutze ?
gruß Michael
Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)
Fast.Zitat von Mr. Blaulicht
wie hier schon "SO LAUT" rumgeschriehen wurde *g*
Ist letztendlich immer der Fahrzeugführer dafür verantwortlich.
Wobei es aber egal ist, welche Leitstelle wem sagt, dass es nicht nötig sei. Würde derjenige Fahrer sich vor Gericht schwer tun, die Klagen wegen Mißbrauch von Sonderrechten zu gewinnen.
MfG Fabsi
Bei uns wird in der Regel nicht von der FEL gesagt ob SoSi zugelassen oder nicht. Da heißt es nur VU mit eingeklempter Person da und da. oder Feuer da und da. Dann fahren wir mit SoSi. Heißt es Ölspur dann fahren wir in der Regel ohne SoSi, genauso wie bei umgestürzen Baum. Bei Hochwassereinsätzen oft erlebt das Nachbarwehren mit SoSi fahren, wo unsere Wehr keine SoSi in Anspruch nimmt. Ich habe ganz selten gehört das die FEL gesagt hat das eine Ortswehr den Einsatzort ohne SoSi anfahren soll.
Blinky
Hallo zusammen,
wie schon gesagt es ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.Zum teil ist es auch von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich.
Bei uns in B-W, Lkr. Lö ist es so geregelt, das die Ilst im Rettungsdienst weißungsbefugt ist, also sagt anfahrt mit oder ohne Sosi. Im Feuerwehrwesen ist immer der Gruppenführer weisungsbefugt. Da kann die Ilst lange sagen anfahrt ohne, wenn der Gf sagt mit wird mit gefahren. In der Regel wird bei uns nur mit gefahren wenn es wirklich eilt, also bei Brand, Menschenrettung. bei TH Öl Wasser oder Bäume oder so wird ohne gefahren. Aber wie gesagt das entscheidet der jeweilige Gf oder EL.
Gruss
Oliver
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