Fast.Zitat von Mr. Blaulicht
wie hier schon "SO LAUT" rumgeschriehen wurde *g*
Ist letztendlich immer der Fahrzeugführer dafür verantwortlich.
Wobei es aber egal ist, welche Leitstelle wem sagt, dass es nicht nötig sei. Würde derjenige Fahrer sich vor Gericht schwer tun, die Klagen wegen Mißbrauch von Sonderrechten zu gewinnen.
MfG Fabsi





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