Warum haben dann alle privat fahrenden FW od. Rettungsdienstfahrzeuge abgeklebte oder überlackierte Blaulichter und nicht einfach nur Blaulichter, aus denen das Innenleben entfernt wurde? Es bleibt deswegen nämlich immer noch ein Blaulicht, auch wenn es nicht mehr funktionsfähig ist. Und wenn es nicht funktionsfähig ist, darf es nicht am Auto sein.


Zitat Zitat von Alex22
Eine Amtsanmaßung kann hier ebenso nicht vorliegen, denn
§ 132
Amtsanmaßung

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das würde vorraussetzen das das Blaulicht nur durch bestimmte Ämter benutzt werden darf, da zb das örtliche Gaßunternehmen mit Sicherheit kein Amt oder dergleichen ist und die auch Blaulichter benutzen fällt das auch weg.
Das heißt nicht, dass eine Amtsanmaßung nicht vorliegen kann, sondern nur, daß sie nicht vorliegen muß.
Wenn ich mich mit Blaulicht als Gasunternehmen ausgeben -> wohl keine Amtsanmaßung.
Wenn ich mich als POL oder FW ausgebe -> dann schon.

duese