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Thema: Nicht funktionstüchitges Blaulich auf dem Dach...

  1. #1
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    Nicht funktionstüchitges Blaulich auf dem Dach...

    Hey Leute!

    Ich habe vor kurzem ein Privatwagen gesehen, dass ein Magnetblaulicht auf dem Dach hatte. Nach einem Gespräch mit dem Fahrer des KFZ wurde mir gesagt und gezeigt, dass dieses Blaulicht gar nicht funktionstüchtig ist und eigentlich nur als Showeffekt ohne Funktion auf dem Autodach befestigt ist.
    Es handelte sich um eine Hella Movia D wie bei Zivilfahnder. Ich hatte den Eindruck, dass hier der Eindruck erweckt werden solle, dass es sich um ein Behördenfahrzeug handeln solle.

    Nun meine Frage:
    - Ist das überhaupt zulässig. Es ist ja keine Beleuchtungseinheit, da sie keine Beleuchtungsplatine usw hat?
    - Das Gehäuse der Movia D hat ja eine Zulassung bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit, darf also auf ein Fahrzeug befestigt werden, gilt das auch für Privatfahrzeuge?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Person das überhaupt darf. Kennt ihr Gesetze, worauf man sich berufen kann?

    Danke schon mal für eure Antworten.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
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    Moin moin,

    mal ganz abgesehen von der gesetzlichen Lage: Hast Du den Fahrer denn auch gefragt, was für einen Sinn das Anbringen eines (nicht funktionstüchtigen) Blaulichts machen soll? "Showeffekt" ist in diesem Zusammenhang ja wohl keine zufriedenstellende Antwort!
    Würde mich interessieren, was er dazu gesagt hat.
    Auf die rechtliche Seite bin ich auch gespannt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
    Jens1985 Gast
    natürlich ist das zulässig, wenn man sich nur das gehäuse aufs dach setzt, macht man sich zwar lächerlich, aber rechtlich ist da nichts gegen einzuwenden, ist ja genauso mit den nicht beleuchteten Dachaufsetzern, die kann sich ja auch jeder trottel aufs dach machen.


    Gruß Jens

  4. #4
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    Moin moin,

    ich habe hetzt mal ein bißchen im Netz gestöbert und bin dabei auf den §52 StVZO gestolpert.
    § 52. StVZO Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten (Auszug)
    ...
    (3) Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein:

    - Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, des Bundesgrenzschutzes oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
    - Einsatz- und Kommandofahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes,
    - Fahrzeuge, die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen offentlicher Verkehrsbetriebe anerkannt sind,
    - Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart zur Beförderung von kranken oder verletzten Personen geeignet sind, von jedermann benutzt werden können und nach dem Fahrzeugschein als Krankenkraftwagen anerkannt sind,
    - Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Einrichtung zur Beförderung von Blutkonserven geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Kraftfahrzeug des Blutspendedienstes anerkannt sind.
    Da steht nix über funktionstüchtig oder nicht drin. Meiner Meinung nach bleibt Blaulicht Blaulicht, ob´s funktioniert oder nicht. Und damit wäre es genehmigungspflichtig!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Alles was an Licht am Fahrzeug angebracht ist, muß funktionstüchtig sein. (Deshalb sind z. B. Schutzabdeckungen über Nebelscheinwerfern wie bei Rallyfahrzeugen verboten)

    Alles was funktioniert muß auch zugelassen sein.

    Ein Gehäuse eines Blaulichtes ist eine Beleuchtungstechnische Einrichtung. Sonst könnte ich auch argumentieren, ein Schweiunwerfer ohne Birne wäre kein Scheinwerfer und mir für die Optik 5 Paar Scheinwerfern an Kiste basteln.

    Kurz und gut meiner Kenntnis nach sollte sich der jenige besser nicht erwischen lassen.

    duese

  6. #6
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    Na ja sagen wir mal, beim Blaulicht wäre das Stromversorgungskabel abgepetzt, dann kann man das Ding nicht ohne einen größeren Aufwand in Betrieb nehmen. Somit wäre es auch keine Beleuchtungseinrichtung sondern eher als Dachaufsetzer einzustufen, den sich jeder draufmachen darf. Man darf ja auch Unterbodenbeleuchtung am Auto haben, solange diese nicht eingeschaltet ist...

  7. #7
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    Hallo,

    gibt es nicht eine Gesetzestext in welchem steht das alles was am Fahrzeug angebracht ist auch funktionieren muss??? Hab da irgendwas im Hinterkopf...
    Werd das mal raussuchen...

    Gruß
    Chris

  8. #8
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    Hey Leute!

    Ja, das ist so eine Sache. Es war kein Stromkabel befestigt und das Innenleben war auch nicht mehr drin. Also keine Beleuchtungseinheit quasi. Aber ich war auch der Meinung, dass wenn etwas angebaut ist es auch funktionieren muss.

    War mir nicht sicher und habe dann auf Diskussionen mit ihm verzichtet.

    Zitat Zitat von Ettenhofer
    Hallo,

    gibt es nicht eine Gesetzestext in welchem steht das alles was am Fahrzeug angebracht ist auch funktionieren muss??? Hab da irgendwas im Hinterkopf...
    Werd das mal raussuchen...
    Das stimmt, habe ich auch gelesen. Aber ein Dachschild ohne Beleuchtung drin muss ja auch nicht funktionieren, obwohl es auch mit Beleuchtung gibt.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  9. #9
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    StVZO:
    §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

    (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein.
    Dachaufsetzer ohne Beleuchtung sind meines Wissens nach zugelassen.
    Für Blaulichter gibt es eine Zulassung (so man denn berechtigt ist).
    Nur die Haube eines Blaulichtes ist Teil einer Beleuchtungseinrichtung, für die es aber keine nichtlichttechnische Zulassung gibt.

    Das Argument ist ja kein Kabel dran, kann so nicht gelten, da ich mir dann wie oben schon erwähnt auch 5 Paar Nebelscheinwerfer draufpacken könnte mit der Argumentation, ist ja keine Lampe, kann ja nicht leuchten (siehe StVZO).

    Wer meint, das ist zulässig, kann sich ja mal so ein Ding aufs Dach setzen und in eine Verkehrskontrolle fahren. Ich bin auf das Ergebnis gespannt.

    Nebenbei, je nach dem welcher Effekt damit erzeugt wird/werden soll ist es womöglich auch noch Amtsanmaßung.......

    duese

  10. #10
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    Ein Blaulicht ist ja nur dann ein Blaulicht, wenns nur blau leuchtet, blitzt oder sich dreht. Meiner Meinung nach dürfte es aus diesem Grund kein Problem geben, wobei ich mich auch gerne berichtigen lasse.
    Wo es Probleme geben könnte, ist die Amtsanmaßung eines BOS-Mitarbeiters im Einsatz.

    Aber wirklich ein sehr interessanter Thread!

    Gruss Andy

    EDIT:
    @duese: Hab deinen Thread erst jetzt gelesen, deswegen nochmal die Amtsanmaßung ;-) Ich denke wirklich, dass es wenn dann hier Probleme geben könnte.
    @Ettenhofer: Geile Signatur, hab erstmal blöd geschaut, als ich meinen ISP gesehen hab :-)
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  11. #11
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    Keine Kabel und kein Innenleben einer blauen Abdeckkappe ist nicht zu vergleichen mit nur keine Birne im Scheinwerfer.

    Der Begriff Amtsanmasung ist auch ziemlich weit hergeholt, denn man darf ohne Probleme Polzeiutensilien Tragen, T-Shirt mit Aufdruck Polizei etc ohne Probleme zu bekommen, da halte ich ne blaue Kappe aufm Autodach für weniger problematisch.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
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    Hmmmmm, als Showeffekt also.

    Stellen wir mal eine Folgerungskette auf:

    - Sein PKW soll aussehen wie ein ziviles Einsatzfahrzeug der Polizei.
    - Zivile Einstzfahzeuge der Polizei werden von Polizisten gefahren.
    - Er möchte in seinem Fahrzeug als Polizist angesehen werden, weil denen im Straßenverkehr (in der Regel) mehr Respekt entgegengebracht wird.

    Das heißt, er will etwas darstellen,was er garnicht ist.
    Das reicht imho schon für eine Amtsanmaßung.

    Edit: Oh, wärend ich schrieb, waren 2 Leute schneller......
    Meine Rechtschreibfehler gehören mir

  13. #13
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    Zitat Zitat von Alex22
    Keine Kabel und kein Innenleben einer blauen Abdeckkappe ist nicht zu vergleichen mit nur keine Birne im Scheinwerfer.

    Der Begriff Amtsanmasung ist auch ziemlich weit hergeholt, denn man darf ohne Probleme Polzeiutensilien Tragen, T-Shirt mit Aufdruck Polizei etc ohne Probleme zu bekommen, da halte ich ne blaue Kappe aufm Autodach für weniger problematisch.
    Punkt 1: Richtig. Aber es es geht trotzdem um eine nichteingetragene unzulässige Lichtquelle am KFZ.
    Punkt 2: T-Shirt mti Polizei usw. sind ja schon erlaubt, da es keine offizielle Polizeiutensilie bzw. Uniform ist. Mit Hemd, Ärmelabzeichen... könnte es hier auch schon wieder Probleme geben.
    Amtsanmaßung deswegen, da man sich mit dieser (unbrauchbar gemachten) Rundumkennleuchte den Eindruck verschaffen möchte, ein BOS-Mitarbeiter zu sein.

    Gruss Andy

    EDIT: @Karlson: Der Meinung bin ich auch.
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  14. #14
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    Würde ich nicht sagen. Bei der Amtsanmaßung kommt es nämlich (soweit ich weiß) nicht darauf an, was man genau trägt oder Verwendet, sondern welcher Effekt damit erziehlt wird.

    Wenn ich Dir in Feuerwehruniform versuche weißzumachen, ich bin Polizist im Dienst und Du glaubst das, dann ist das Amtsanmaßung.

    Wenn ich für eine Theateraufführung in kompletter Polizeimontour rumlaufe, aber niemand auf die Idee kommt, dass ich ein wirklicher Polizist bin, dann ist es keine Amtsanmaßung.

    Das ist da alles sehr relativ.......

    Und die Kappe eines Blaulichtes ist eindeutig Teil einer lichttechnischen Einrichtung.

    duese

    €: Da scheinen momentan viele an diesem Thread zu schreiben -> Überschneidung mit meinen Vorschreibern......

  15. #15
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    Zitat Zitat von duese
    Wenn ich Dir in Feuerwehruniform versuche weißzumachen, ich bin Polizist im Dienst und Du glaubst das, dann ist das Amtsanmaßung
    Polizeiuniform meinst du, dann bist du richtig.
    Wenn du in Feuerwehruniform bist, und ein anderer glaubt, dass du dein Polizist bist, dann ist der andere blöd.
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

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