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Thema: Nicht funktionstüchitges Blaulich auf dem Dach...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo,

    gibt es nicht eine Gesetzestext in welchem steht das alles was am Fahrzeug angebracht ist auch funktionieren muss??? Hab da irgendwas im Hinterkopf...
    Werd das mal raussuchen...

    Gruß
    Chris

  2. #2
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    Zitat Zitat von Ettenhofer
    Hallo,

    gibt es nicht eine Gesetzestext in welchem steht das alles was am Fahrzeug angebracht ist auch funktionieren muss??? Hab da irgendwas im Hinterkopf...
    Werd das mal raussuchen...

    Gruß
    Chris
    Ja gibt es. Genau so ist ist es, also entweder darfst du es nicht WEIL es NICHT funktioniert und wenn es funktioniert dann darfst du es NICHT WEIL es funktioniert, da keine Befugniss.

    Vergleich, Unterbodenbeleuchtungen bei Fahrzeugen die angeblich nicht funktionieren und irgendwo ein versteckter Schalter ist. Die Montage ist bereits "untersagt" oder "unmöglich" durch oben genannten Grund.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Herri
    Vergleich, Unterbodenbeleuchtungen bei Fahrzeugen die angeblich nicht funktionieren und irgendwo ein versteckter Schalter ist. Die Montage ist bereits "untersagt" oder "unmöglich" durch oben genannten Grund.
    Das muß man nur anders auslegen ...
    Wenn du deine Unterbodenbeleuchtung als Einstiegsbeleuchtung deklarierst ist das sehr wohl zulässig.
    Der neue Audi A8 hat an allen Türgriffen zB 2 Weiße LEDs, die sind ebenfalls so lange an bis der Motor gestartet wird.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Ja ... Weiß !!

    Ich hab auch zu farben usw. was geschrieben. Sorry weiter oben, selbst diese Einstiegsbeleuchtung ist festgesetzt und die Neonröhren kann man Tricks als Einstiegshilfe eintragen lassen.

    EinBlau oder Schwarzrundumlicht als Einstiegshilfe eintragen zu lassen halte ich für ein Gerücht. Standpunkt bleibt ...

  5. #5
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    Na und?
    Orange geht auch .. Als Konturenbeleuchtung oder wie das heißt.
    Man kann nicht einfach pauschal sagen alle Beleuchtung außer Blinker, Licht, Bremslicht, Nebelscheinwerfer und Rückfahrscheinwerfer sind unzulässig.
    Es gibt immer irgendwelche Ausnahmen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  6. #6
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    Eben! Aber nur solange sie bauartgeprüft sind (auch wenn Du es nicht wahr haben willst). Diese zugelassenen bunten Lichtchen erkennt man an der Wellenlinie und der E-Nummer.
    Meine Rechtschreibfehler gehören mir

  7. #7
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    Zitat Zitat von Karlson
    Eben! Aber nur solange sie bauartgeprüft sind (auch wenn Du es nicht wahr haben willst).
    Watt willst du denn?
    Ich hab nie behauptet das man das Auto zum Weihnachtsbaum verwandeln darf.
    Ich hab nur gesagt das mit nicht pauschal sagen darf, daß man keine zusätzliche Beleuchtung anbauen darf.

    Und das eine Blaue Kappe eine Beleuchtung darstellt bezweifel ich immernoch.
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