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Thema: Nicht funktionstüchitges Blaulich auf dem Dach...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Alles was an Licht am Fahrzeug angebracht ist, muß funktionstüchtig sein. (Deshalb sind z. B. Schutzabdeckungen über Nebelscheinwerfern wie bei Rallyfahrzeugen verboten)

    Alles was funktioniert muß auch zugelassen sein.

    Ein Gehäuse eines Blaulichtes ist eine Beleuchtungstechnische Einrichtung. Sonst könnte ich auch argumentieren, ein Schweiunwerfer ohne Birne wäre kein Scheinwerfer und mir für die Optik 5 Paar Scheinwerfern an Kiste basteln.

    Kurz und gut meiner Kenntnis nach sollte sich der jenige besser nicht erwischen lassen.

    duese

  2. #2
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    Na ja sagen wir mal, beim Blaulicht wäre das Stromversorgungskabel abgepetzt, dann kann man das Ding nicht ohne einen größeren Aufwand in Betrieb nehmen. Somit wäre es auch keine Beleuchtungseinrichtung sondern eher als Dachaufsetzer einzustufen, den sich jeder draufmachen darf. Man darf ja auch Unterbodenbeleuchtung am Auto haben, solange diese nicht eingeschaltet ist...

  3. #3
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    Hallo,

    gibt es nicht eine Gesetzestext in welchem steht das alles was am Fahrzeug angebracht ist auch funktionieren muss??? Hab da irgendwas im Hinterkopf...
    Werd das mal raussuchen...

    Gruß
    Chris

  4. #4
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    Zitat Zitat von Ettenhofer
    Hallo,

    gibt es nicht eine Gesetzestext in welchem steht das alles was am Fahrzeug angebracht ist auch funktionieren muss??? Hab da irgendwas im Hinterkopf...
    Werd das mal raussuchen...

    Gruß
    Chris
    Ja gibt es. Genau so ist ist es, also entweder darfst du es nicht WEIL es NICHT funktioniert und wenn es funktioniert dann darfst du es NICHT WEIL es funktioniert, da keine Befugniss.

    Vergleich, Unterbodenbeleuchtungen bei Fahrzeugen die angeblich nicht funktionieren und irgendwo ein versteckter Schalter ist. Die Montage ist bereits "untersagt" oder "unmöglich" durch oben genannten Grund.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Herri
    Vergleich, Unterbodenbeleuchtungen bei Fahrzeugen die angeblich nicht funktionieren und irgendwo ein versteckter Schalter ist. Die Montage ist bereits "untersagt" oder "unmöglich" durch oben genannten Grund.
    Das muß man nur anders auslegen ...
    Wenn du deine Unterbodenbeleuchtung als Einstiegsbeleuchtung deklarierst ist das sehr wohl zulässig.
    Der neue Audi A8 hat an allen Türgriffen zB 2 Weiße LEDs, die sind ebenfalls so lange an bis der Motor gestartet wird.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Ja ... Weiß !!

    Ich hab auch zu farben usw. was geschrieben. Sorry weiter oben, selbst diese Einstiegsbeleuchtung ist festgesetzt und die Neonröhren kann man Tricks als Einstiegshilfe eintragen lassen.

    EinBlau oder Schwarzrundumlicht als Einstiegshilfe eintragen zu lassen halte ich für ein Gerücht. Standpunkt bleibt ...

  7. #7
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    Na und?
    Orange geht auch .. Als Konturenbeleuchtung oder wie das heißt.
    Man kann nicht einfach pauschal sagen alle Beleuchtung außer Blinker, Licht, Bremslicht, Nebelscheinwerfer und Rückfahrscheinwerfer sind unzulässig.
    Es gibt immer irgendwelche Ausnahmen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  8. #8
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    Hey Leute!

    Ja, das ist so eine Sache. Es war kein Stromkabel befestigt und das Innenleben war auch nicht mehr drin. Also keine Beleuchtungseinheit quasi. Aber ich war auch der Meinung, dass wenn etwas angebaut ist es auch funktionieren muss.

    War mir nicht sicher und habe dann auf Diskussionen mit ihm verzichtet.

    Zitat Zitat von Ettenhofer
    Hallo,

    gibt es nicht eine Gesetzestext in welchem steht das alles was am Fahrzeug angebracht ist auch funktionieren muss??? Hab da irgendwas im Hinterkopf...
    Werd das mal raussuchen...
    Das stimmt, habe ich auch gelesen. Aber ein Dachschild ohne Beleuchtung drin muss ja auch nicht funktionieren, obwohl es auch mit Beleuchtung gibt.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  9. #9
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    StVZO:
    §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

    (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein.
    Dachaufsetzer ohne Beleuchtung sind meines Wissens nach zugelassen.
    Für Blaulichter gibt es eine Zulassung (so man denn berechtigt ist).
    Nur die Haube eines Blaulichtes ist Teil einer Beleuchtungseinrichtung, für die es aber keine nichtlichttechnische Zulassung gibt.

    Das Argument ist ja kein Kabel dran, kann so nicht gelten, da ich mir dann wie oben schon erwähnt auch 5 Paar Nebelscheinwerfer draufpacken könnte mit der Argumentation, ist ja keine Lampe, kann ja nicht leuchten (siehe StVZO).

    Wer meint, das ist zulässig, kann sich ja mal so ein Ding aufs Dach setzen und in eine Verkehrskontrolle fahren. Ich bin auf das Ergebnis gespannt.

    Nebenbei, je nach dem welcher Effekt damit erzeugt wird/werden soll ist es womöglich auch noch Amtsanmaßung.......

    duese

  10. #10
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    Ein Blaulicht ist ja nur dann ein Blaulicht, wenns nur blau leuchtet, blitzt oder sich dreht. Meiner Meinung nach dürfte es aus diesem Grund kein Problem geben, wobei ich mich auch gerne berichtigen lasse.
    Wo es Probleme geben könnte, ist die Amtsanmaßung eines BOS-Mitarbeiters im Einsatz.

    Aber wirklich ein sehr interessanter Thread!

    Gruss Andy

    EDIT:
    @duese: Hab deinen Thread erst jetzt gelesen, deswegen nochmal die Amtsanmaßung ;-) Ich denke wirklich, dass es wenn dann hier Probleme geben könnte.
    @Ettenhofer: Geile Signatur, hab erstmal blöd geschaut, als ich meinen ISP gesehen hab :-)
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  11. #11
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    Keine Kabel und kein Innenleben einer blauen Abdeckkappe ist nicht zu vergleichen mit nur keine Birne im Scheinwerfer.

    Der Begriff Amtsanmasung ist auch ziemlich weit hergeholt, denn man darf ohne Probleme Polzeiutensilien Tragen, T-Shirt mit Aufdruck Polizei etc ohne Probleme zu bekommen, da halte ich ne blaue Kappe aufm Autodach für weniger problematisch.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Alex22
    Keine Kabel und kein Innenleben einer blauen Abdeckkappe ist nicht zu vergleichen mit nur keine Birne im Scheinwerfer.

    Der Begriff Amtsanmasung ist auch ziemlich weit hergeholt, denn man darf ohne Probleme Polzeiutensilien Tragen, T-Shirt mit Aufdruck Polizei etc ohne Probleme zu bekommen, da halte ich ne blaue Kappe aufm Autodach für weniger problematisch.
    Punkt 1: Richtig. Aber es es geht trotzdem um eine nichteingetragene unzulässige Lichtquelle am KFZ.
    Punkt 2: T-Shirt mti Polizei usw. sind ja schon erlaubt, da es keine offizielle Polizeiutensilie bzw. Uniform ist. Mit Hemd, Ärmelabzeichen... könnte es hier auch schon wieder Probleme geben.
    Amtsanmaßung deswegen, da man sich mit dieser (unbrauchbar gemachten) Rundumkennleuchte den Eindruck verschaffen möchte, ein BOS-Mitarbeiter zu sein.

    Gruss Andy

    EDIT: @Karlson: Der Meinung bin ich auch.
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  13. #13
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    Würde ich nicht sagen. Bei der Amtsanmaßung kommt es nämlich (soweit ich weiß) nicht darauf an, was man genau trägt oder Verwendet, sondern welcher Effekt damit erziehlt wird.

    Wenn ich Dir in Feuerwehruniform versuche weißzumachen, ich bin Polizist im Dienst und Du glaubst das, dann ist das Amtsanmaßung.

    Wenn ich für eine Theateraufführung in kompletter Polizeimontour rumlaufe, aber niemand auf die Idee kommt, dass ich ein wirklicher Polizist bin, dann ist es keine Amtsanmaßung.

    Das ist da alles sehr relativ.......

    Und die Kappe eines Blaulichtes ist eindeutig Teil einer lichttechnischen Einrichtung.

    duese

    €: Da scheinen momentan viele an diesem Thread zu schreiben -> Überschneidung mit meinen Vorschreibern......

  14. #14
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    Zitat Zitat von duese
    Wenn ich Dir in Feuerwehruniform versuche weißzumachen, ich bin Polizist im Dienst und Du glaubst das, dann ist das Amtsanmaßung
    Polizeiuniform meinst du, dann bist du richtig.
    Wenn du in Feuerwehruniform bist, und ein anderer glaubt, dass du dein Polizist bist, dann ist der andere blöd.
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  15. #15
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    Hmmmmm, als Showeffekt also.

    Stellen wir mal eine Folgerungskette auf:

    - Sein PKW soll aussehen wie ein ziviles Einsatzfahrzeug der Polizei.
    - Zivile Einstzfahzeuge der Polizei werden von Polizisten gefahren.
    - Er möchte in seinem Fahrzeug als Polizist angesehen werden, weil denen im Straßenverkehr (in der Regel) mehr Respekt entgegengebracht wird.

    Das heißt, er will etwas darstellen,was er garnicht ist.
    Das reicht imho schon für eine Amtsanmaßung.

    Edit: Oh, wärend ich schrieb, waren 2 Leute schneller......
    Meine Rechtschreibfehler gehören mir

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