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Thema: Nicht funktionstüchitges Blaulich auf dem Dach...

  1. #46
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    Na und?
    Orange geht auch .. Als Konturenbeleuchtung oder wie das heißt.
    Man kann nicht einfach pauschal sagen alle Beleuchtung außer Blinker, Licht, Bremslicht, Nebelscheinwerfer und Rückfahrscheinwerfer sind unzulässig.
    Es gibt immer irgendwelche Ausnahmen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #47
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    Eben! Aber nur solange sie bauartgeprüft sind (auch wenn Du es nicht wahr haben willst). Diese zugelassenen bunten Lichtchen erkennt man an der Wellenlinie und der E-Nummer.
    Meine Rechtschreibfehler gehören mir

  3. #48
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    Zitat Zitat von Karlson
    Eben! Aber nur solange sie bauartgeprüft sind (auch wenn Du es nicht wahr haben willst).
    Watt willst du denn?
    Ich hab nie behauptet das man das Auto zum Weihnachtsbaum verwandeln darf.
    Ich hab nur gesagt das mit nicht pauschal sagen darf, daß man keine zusätzliche Beleuchtung anbauen darf.

    Und das eine Blaue Kappe eine Beleuchtung darstellt bezweifel ich immernoch.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #49
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    Oh verzeihung, ich gehe mal ein Schritt zurück, damit ich von Deinem Schlips runterkomme ;-) Aber eine Unterbodenbeleuchtung als Einstiegshilfe deklarieren, da dürfte der überforderdeste TÜVler den Kopf schütteln
    Meine Rechtschreibfehler gehören mir

  5. #50
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    Trifft zwar nicht ganz das Thema Blaulicht, aber zum Bereich Amtsanmaßung brings ichs mal rein. Nen Kollege packt sich anstatt einen Parkschein zu ziehen jedesmal einen Anhaltestab aufs Armaturenbrett, in der erfolgreichen hoffnung das die Politessen o.ä. ihn als "Kollegen" nicht aufschreiben. In der regel klappt es auch!

  6. #51
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    Würdet ihr bitte mal von diesem Dreck, den unterbodenleuchtendingsda wegkommen... darum gings hier nicht...

    Und zu meinem "Schwarzlicht" ich hab doch direkt im Threat geschrieben, dass ich keine UV-Lampen meine... bitte ganz lesen die Threats anderer leute :-P

    Ich habe vom "Unkenntlich" machen durch licht undurchlässige Lackierung geredet, und das ist sehr wohl erlaubt... Sofern das Fahrzeug vorher damit ausgerüstet war oder als "Show-Car" dienen soll... Was aber nunmal nicht bei einem dann "Früheren" Magnetblaulicht zulässig wäre, weil man dies im bereich der StVO/StVZO abnehmen könnte.

    Fackt: Wie auch immer, es ist nicht zulässig, nur auf abgesperrtem Privatgelände als Schwanzverlängerung... aber dafür braucht das hoffentlich hier keiner :)

    MfG Fabsi

  7. #52
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    Zitat Zitat von Karlson
    ...Aber eine Unterbodenbeleuchtung als Einstiegshilfe deklarieren, da dürfte der überforderdeste TÜVler den Kopf schütteln
    .. naja wer so blind oder gebrechlich ist dass er eine Einstiegshilfe braucht, sollte keinen Führerschein mehr haben ...
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  8. #53
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    Ich würde auch auf Amtsanmaßung tendieren.

    Wenn jemand eine Blaulichtkappe zweckentfremdet und das als Kunst oder sonstwas bezeichnet ist das sicher keine Lichttechnische Einrichtung.

  9. #54
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    /Edit/ Da bin ich wohl um ein bis zwei beiträge verrutscht :)
    @Bergwacht9902
    /Edit/

    Was dann einem Täuschungsversuch gleich käme, Amtsanmaßung ist es nicht, weil er ja das teil auch als "Lieferrant" oder "zur Reperatur" besitzen kann... Wenn man ihm natürlich nachweisen kann, dass er es ständig zum parken auslegt, dann ist es ein Täuschungsdelikt. :)

    MfG Fabsi
    Geändert von Fabpicard (06.07.2006 um 09:39 Uhr)

  10. #55
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    Ist das wirklich ein Täuschungsdelikt?

    Anhaltestäbe darf ich doch besitzen und damit auch in meinem Auto mitführen. Ich darf ihn nicht einsetzen damit rumwedeln.

    Aber selbst wenn ich den im Dienst einsetzen darf und dann außerhalb des Dienstes im Auto liegen hab darf ich deswegen immer noch nicht falsch Parken (wenn es tatsächlich im Dienst gewesen wäre, wäre das ja ohne weiteres nachzuweisen und der Strafzettel rückgängig zu machen).

    Meiner Laien-Rechts-Kenntnis nach, wäre das ein Fehler der Parküberwachung, keine Strafzettel auszustellen, da der auch mit Kelle ausgestellt werden müßte.

    duese

  11. #56
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    @duese: Eine Täuschung iSd § 123 I BGB ist jedes Verhalten, das auf Erregung, Bestärkung oder Unterhaltung eines Irrtums gerichtet ist.

    Wie gesagt: Wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er die Kelle immer nur auslegt um die Politessen (/Politesserisch :D ) zu Täuschen, dass diese Ihm keinen Strafzettel ausstellen, dann ist das sehr wohl eine Täuschung.

    Sollte er natürlich auf der Kelle "Stop - Polizei" oder ähnliches draufstehen haben, dann kann das eigentlich nicht als Amtsanmaßung gelten, da er ja wie gesagt auch ein Techniker sein kann, der das Gerät repariert.

    Wenn er damit natürlich jemanden Anhält, ist es Amtsanmaßung :)


    MfG Fabsi

  12. #57
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    Auch wenn der damit den Eindruck erweckt, zur "Kellenschwingergarde" zu gehören, müßte er deswegen ja trotzdem einen Strafzettel kriegen, da auch diese sich an die StVO halten müssen (Ausnahme wie schon geschrieben hoheitliche Aufgaben und da kann der Strafzettel auch nachträglich fallengelassen werden).

    Also, sofern ihm kein Vorsatz nachgewiesen werden kann, glaube ich nicht, daß er damit Probleme kriegen würde. Besonders, wenn die Kelle im Fahrzeuginneren liegt. Im Gegensatz zum Blaulicht auf dem Dach, kann mir doch auch keiner verbieten ein nicht angeschlossenes Blaulicht auf dem Beifahrersitz spazieren zu fahren, oder?

    duese

  13. #58
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    Damit hast du vollkommen recht, hatte sich nur so angehört, als würde er die kelle immer beim parken vorne aufs amaturenbrett legen würde ;)

    MfG Fabsi

  14. #59
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    Hat sich für mich auch so angehört, nur so lange man ihm da keinen Vorsatz nachweisen kann ........

    BTW: Die Idee ist gar nicht so schlecht, wo krieg ich so ne Kelle ..... ;-)

    duese

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