Ergebnis 1 bis 15 von 59

Thema: Nicht funktionstüchitges Blaulich auf dem Dach...

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Hey Leute!

    Ja, das ist so eine Sache. Es war kein Stromkabel befestigt und das Innenleben war auch nicht mehr drin. Also keine Beleuchtungseinheit quasi. Aber ich war auch der Meinung, dass wenn etwas angebaut ist es auch funktionieren muss.

    War mir nicht sicher und habe dann auf Diskussionen mit ihm verzichtet.

    Zitat Zitat von Ettenhofer
    Hallo,

    gibt es nicht eine Gesetzestext in welchem steht das alles was am Fahrzeug angebracht ist auch funktionieren muss??? Hab da irgendwas im Hinterkopf...
    Werd das mal raussuchen...
    Das stimmt, habe ich auch gelesen. Aber ein Dachschild ohne Beleuchtung drin muss ja auch nicht funktionieren, obwohl es auch mit Beleuchtung gibt.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  2. #2
    Registriert seit
    29.08.2005
    Beiträge
    423
    StVZO:
    §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

    (1) An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsbereit sein.
    Dachaufsetzer ohne Beleuchtung sind meines Wissens nach zugelassen.
    Für Blaulichter gibt es eine Zulassung (so man denn berechtigt ist).
    Nur die Haube eines Blaulichtes ist Teil einer Beleuchtungseinrichtung, für die es aber keine nichtlichttechnische Zulassung gibt.

    Das Argument ist ja kein Kabel dran, kann so nicht gelten, da ich mir dann wie oben schon erwähnt auch 5 Paar Nebelscheinwerfer draufpacken könnte mit der Argumentation, ist ja keine Lampe, kann ja nicht leuchten (siehe StVZO).

    Wer meint, das ist zulässig, kann sich ja mal so ein Ding aufs Dach setzen und in eine Verkehrskontrolle fahren. Ich bin auf das Ergebnis gespannt.

    Nebenbei, je nach dem welcher Effekt damit erzeugt wird/werden soll ist es womöglich auch noch Amtsanmaßung.......

    duese

  3. #3
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    427
    Ein Blaulicht ist ja nur dann ein Blaulicht, wenns nur blau leuchtet, blitzt oder sich dreht. Meiner Meinung nach dürfte es aus diesem Grund kein Problem geben, wobei ich mich auch gerne berichtigen lasse.
    Wo es Probleme geben könnte, ist die Amtsanmaßung eines BOS-Mitarbeiters im Einsatz.

    Aber wirklich ein sehr interessanter Thread!

    Gruss Andy

    EDIT:
    @duese: Hab deinen Thread erst jetzt gelesen, deswegen nochmal die Amtsanmaßung ;-) Ich denke wirklich, dass es wenn dann hier Probleme geben könnte.
    @Ettenhofer: Geile Signatur, hab erstmal blöd geschaut, als ich meinen ISP gesehen hab :-)
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  4. #4
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.256
    Keine Kabel und kein Innenleben einer blauen Abdeckkappe ist nicht zu vergleichen mit nur keine Birne im Scheinwerfer.

    Der Begriff Amtsanmasung ist auch ziemlich weit hergeholt, denn man darf ohne Probleme Polzeiutensilien Tragen, T-Shirt mit Aufdruck Polizei etc ohne Probleme zu bekommen, da halte ich ne blaue Kappe aufm Autodach für weniger problematisch.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    427
    Zitat Zitat von Alex22
    Keine Kabel und kein Innenleben einer blauen Abdeckkappe ist nicht zu vergleichen mit nur keine Birne im Scheinwerfer.

    Der Begriff Amtsanmasung ist auch ziemlich weit hergeholt, denn man darf ohne Probleme Polzeiutensilien Tragen, T-Shirt mit Aufdruck Polizei etc ohne Probleme zu bekommen, da halte ich ne blaue Kappe aufm Autodach für weniger problematisch.
    Punkt 1: Richtig. Aber es es geht trotzdem um eine nichteingetragene unzulässige Lichtquelle am KFZ.
    Punkt 2: T-Shirt mti Polizei usw. sind ja schon erlaubt, da es keine offizielle Polizeiutensilie bzw. Uniform ist. Mit Hemd, Ärmelabzeichen... könnte es hier auch schon wieder Probleme geben.
    Amtsanmaßung deswegen, da man sich mit dieser (unbrauchbar gemachten) Rundumkennleuchte den Eindruck verschaffen möchte, ein BOS-Mitarbeiter zu sein.

    Gruss Andy

    EDIT: @Karlson: Der Meinung bin ich auch.
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  6. #6
    Registriert seit
    29.08.2005
    Beiträge
    423
    Würde ich nicht sagen. Bei der Amtsanmaßung kommt es nämlich (soweit ich weiß) nicht darauf an, was man genau trägt oder Verwendet, sondern welcher Effekt damit erziehlt wird.

    Wenn ich Dir in Feuerwehruniform versuche weißzumachen, ich bin Polizist im Dienst und Du glaubst das, dann ist das Amtsanmaßung.

    Wenn ich für eine Theateraufführung in kompletter Polizeimontour rumlaufe, aber niemand auf die Idee kommt, dass ich ein wirklicher Polizist bin, dann ist es keine Amtsanmaßung.

    Das ist da alles sehr relativ.......

    Und die Kappe eines Blaulichtes ist eindeutig Teil einer lichttechnischen Einrichtung.

    duese

    €: Da scheinen momentan viele an diesem Thread zu schreiben -> Überschneidung mit meinen Vorschreibern......

  7. #7
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    427
    Zitat Zitat von duese
    Wenn ich Dir in Feuerwehruniform versuche weißzumachen, ich bin Polizist im Dienst und Du glaubst das, dann ist das Amtsanmaßung
    Polizeiuniform meinst du, dann bist du richtig.
    Wenn du in Feuerwehruniform bist, und ein anderer glaubt, dass du dein Polizist bist, dann ist der andere blöd.
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  8. #8
    Registriert seit
    29.08.2005
    Beiträge
    423
    Nein, wenn ich versuche dem weißzumachen, ich bin Polizist (eigentlich egal ob in FW-Uniform oder Polizeiuniform oder ganz ohne Utensilien) ist das Amtsanmaßung (bzw. spätestens dann wenn der es glaubt).

    duese

  9. #9
    Registriert seit
    14.12.2004
    Beiträge
    427
    Zitat Zitat von duese
    Nein, wenn ich versuche dem weißzumachen, ich bin Polizist (eigentlich egal ob in FW-Uniform oder Polizeiuniform oder ganz ohne Utensilien) ist das Amtsanmaßung (bzw. spätestens dann wenn der es glaubt).

    duese
    ***nochmalgutnachgedachthab***
    Stimmt, du hast recht!
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  10. #10
    Registriert seit
    14.06.2006
    Beiträge
    46
    Bei uns fahren polizeiautos einer firma rum, die diese für filmaufnahmen zur verfügung stellt. die fahren auch immer "normal" rum, dh von außen als normales polizeifahrzeug zu erkennen....
    Würd mich mal interessieren wies da mit der erlaubnis aussieht so rumzufahren...

  11. #11
    Registriert seit
    27.06.2006
    Beiträge
    113
    Ich würde auch auf Amtsanmaßung tendieren.

    Wenn jemand eine Blaulichtkappe zweckentfremdet und das als Kunst oder sonstwas bezeichnet ist das sicher keine Lichttechnische Einrichtung.

  12. #12
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    217
    Hmmmmm, als Showeffekt also.

    Stellen wir mal eine Folgerungskette auf:

    - Sein PKW soll aussehen wie ein ziviles Einsatzfahrzeug der Polizei.
    - Zivile Einstzfahzeuge der Polizei werden von Polizisten gefahren.
    - Er möchte in seinem Fahrzeug als Polizist angesehen werden, weil denen im Straßenverkehr (in der Regel) mehr Respekt entgegengebracht wird.

    Das heißt, er will etwas darstellen,was er garnicht ist.
    Das reicht imho schon für eine Amtsanmaßung.

    Edit: Oh, wärend ich schrieb, waren 2 Leute schneller......
    Meine Rechtschreibfehler gehören mir

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •