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Thema: Nicht funktionstüchitges Blaulich auf dem Dach...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Keine Kabel und kein Innenleben einer blauen Abdeckkappe ist nicht zu vergleichen mit nur keine Birne im Scheinwerfer.

    Der Begriff Amtsanmasung ist auch ziemlich weit hergeholt, denn man darf ohne Probleme Polzeiutensilien Tragen, T-Shirt mit Aufdruck Polizei etc ohne Probleme zu bekommen, da halte ich ne blaue Kappe aufm Autodach für weniger problematisch.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Alex22
    Keine Kabel und kein Innenleben einer blauen Abdeckkappe ist nicht zu vergleichen mit nur keine Birne im Scheinwerfer.

    Der Begriff Amtsanmasung ist auch ziemlich weit hergeholt, denn man darf ohne Probleme Polzeiutensilien Tragen, T-Shirt mit Aufdruck Polizei etc ohne Probleme zu bekommen, da halte ich ne blaue Kappe aufm Autodach für weniger problematisch.
    Punkt 1: Richtig. Aber es es geht trotzdem um eine nichteingetragene unzulässige Lichtquelle am KFZ.
    Punkt 2: T-Shirt mti Polizei usw. sind ja schon erlaubt, da es keine offizielle Polizeiutensilie bzw. Uniform ist. Mit Hemd, Ärmelabzeichen... könnte es hier auch schon wieder Probleme geben.
    Amtsanmaßung deswegen, da man sich mit dieser (unbrauchbar gemachten) Rundumkennleuchte den Eindruck verschaffen möchte, ein BOS-Mitarbeiter zu sein.

    Gruss Andy

    EDIT: @Karlson: Der Meinung bin ich auch.
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  3. #3
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    Würde ich nicht sagen. Bei der Amtsanmaßung kommt es nämlich (soweit ich weiß) nicht darauf an, was man genau trägt oder Verwendet, sondern welcher Effekt damit erziehlt wird.

    Wenn ich Dir in Feuerwehruniform versuche weißzumachen, ich bin Polizist im Dienst und Du glaubst das, dann ist das Amtsanmaßung.

    Wenn ich für eine Theateraufführung in kompletter Polizeimontour rumlaufe, aber niemand auf die Idee kommt, dass ich ein wirklicher Polizist bin, dann ist es keine Amtsanmaßung.

    Das ist da alles sehr relativ.......

    Und die Kappe eines Blaulichtes ist eindeutig Teil einer lichttechnischen Einrichtung.

    duese

    €: Da scheinen momentan viele an diesem Thread zu schreiben -> Überschneidung mit meinen Vorschreibern......

  4. #4
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    Zitat Zitat von duese
    Wenn ich Dir in Feuerwehruniform versuche weißzumachen, ich bin Polizist im Dienst und Du glaubst das, dann ist das Amtsanmaßung
    Polizeiuniform meinst du, dann bist du richtig.
    Wenn du in Feuerwehruniform bist, und ein anderer glaubt, dass du dein Polizist bist, dann ist der andere blöd.
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  5. #5
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    Nein, wenn ich versuche dem weißzumachen, ich bin Polizist (eigentlich egal ob in FW-Uniform oder Polizeiuniform oder ganz ohne Utensilien) ist das Amtsanmaßung (bzw. spätestens dann wenn der es glaubt).

    duese

  6. #6
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    Zitat Zitat von duese
    Nein, wenn ich versuche dem weißzumachen, ich bin Polizist (eigentlich egal ob in FW-Uniform oder Polizeiuniform oder ganz ohne Utensilien) ist das Amtsanmaßung (bzw. spätestens dann wenn der es glaubt).

    duese
    ***nochmalgutnachgedachthab***
    Stimmt, du hast recht!
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  7. #7
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    Sodele...

    Hab gerade mit einem Netten Mann vom TÜV Rheinland gesprochen. Und der sagte:

    Da es ja im Gesamten mal eine Bauartgeprüfte Lampe war, darf diese auch nur als "original" am Fahrzeug angebracht werden. Da aber nach §52 StVZO dieses für das Fahrzeug nicht zulässig ist, darf er es weder Funktionstüchtig noch "defekt" am Auto anbringen. Letzteres wäre rein Theoretisch sogar "doppelt" falsch. :)


    Ich denke mal, damit ist das mit dem TÜV schonmal geklärt...

    Wer klärt das mit der eventuellen Amtsanmaßung??? *g*

    MfG Fabsi

  8. #8
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    127
    Ich weiss nur, dass man, wenn man privat ein Einsatzfahrzeug hat, dies aber nicht als solches zugelassen ist, die RKLs als solche unkenntlich machen muss (hier fährt ein uraltes LF(?) durch die Gegend bei dem die RKLs mit schwarzer Folie umklebt sind). Scheinbar gilt dann die RKL nicht mehr als Beleuchtungseinrichtung und darf drauf bleiben. Aber nagelt mich nicht darauf fest, ich bin in dem Bereich kein Profi. ;-)


    So long!

    Schubsi

    ***
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  9. #9
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    Bei uns fahren polizeiautos einer firma rum, die diese für filmaufnahmen zur verfügung stellt. die fahren auch immer "normal" rum, dh von außen als normales polizeifahrzeug zu erkennen....
    Würd mich mal interessieren wies da mit der erlaubnis aussieht so rumzufahren...

  10. #10
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    Evtl. ne Ausnahmegenehmigung? SoKFZ für Filmaufnahmen mit Auflage SoSi darf auf öffentlichen Straßen nur für Filmaufnahmen mit Einzelgenehmigung an sein (Abgesperrt vom restlichen Verkehr). Aber ich spekuliere nur. Wenn die bei Euch in der Nähe sind, frag doch mal ......

    duese

    €: Oder Methode Hoffnung: Hoffentlich erwischt uns keiner.
    Fahren die mit roten Nummern zum "Einsatz" und kriegen für die Filmaufnahmen schwarze oder sind die regulär zugelassen?

    duese

  11. #11
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    Ich würde auch auf Amtsanmaßung tendieren.

    Wenn jemand eine Blaulichtkappe zweckentfremdet und das als Kunst oder sonstwas bezeichnet ist das sicher keine Lichttechnische Einrichtung.

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