Nein, wenn ich versuche dem weißzumachen, ich bin Polizist (eigentlich egal ob in FW-Uniform oder Polizeiuniform oder ganz ohne Utensilien) ist das Amtsanmaßung (bzw. spätestens dann wenn der es glaubt).
duese
Nein, wenn ich versuche dem weißzumachen, ich bin Polizist (eigentlich egal ob in FW-Uniform oder Polizeiuniform oder ganz ohne Utensilien) ist das Amtsanmaßung (bzw. spätestens dann wenn der es glaubt).
duese
***nochmalgutnachgedachthab***Zitat von duese
Stimmt, du hast recht!
Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....
Sodele...
Hab gerade mit einem Netten Mann vom TÜV Rheinland gesprochen. Und der sagte:
Da es ja im Gesamten mal eine Bauartgeprüfte Lampe war, darf diese auch nur als "original" am Fahrzeug angebracht werden. Da aber nach §52 StVZO dieses für das Fahrzeug nicht zulässig ist, darf er es weder Funktionstüchtig noch "defekt" am Auto anbringen. Letzteres wäre rein Theoretisch sogar "doppelt" falsch. :)
Ich denke mal, damit ist das mit dem TÜV schonmal geklärt...
Wer klärt das mit der eventuellen Amtsanmaßung??? *g*
MfG Fabsi
Ich weiss nur, dass man, wenn man privat ein Einsatzfahrzeug hat, dies aber nicht als solches zugelassen ist, die RKLs als solche unkenntlich machen muss (hier fährt ein uraltes LF(?) durch die Gegend bei dem die RKLs mit schwarzer Folie umklebt sind). Scheinbar gilt dann die RKL nicht mehr als Beleuchtungseinrichtung und darf drauf bleiben. Aber nagelt mich nicht darauf fest, ich bin in dem Bereich kein Profi. ;-)
So long!
Schubsi
***
Rechtschreibfehler gehen automatisch in das Eigentum des Finders über.
@Schubsi,
Danke. Das hatte ich vergessen zu erwähnen... Das "Blaulicht" ohne jegliches Innenleben gilt trotzdem noch als solches, weil das Glas ja rückstrahlend oder bei bestrahlung leuchtend (wie auch immer :) ) ist.
Natürlich darfst du jetz nicht denken, wenn du ein Magnetblaulicht die Kappe schwarz umklebst, du es bestestigen darfst :)
Weil bei Magnetblaulichtern die "Zulassung bis zu einer gewissen Geschwindigkeit" erlischt, sobald du etwas an dem Blaulicht veränderst...
MfG Fabsi
Hi,
passt zwar nicht ganz hierher, aber trotzdem lesenswert -)
-----
Blaulicht am Fahrrad: Falscher Polizist identifiziert
Ein falscher Fahrrad-Polizist ist von echten Beamten überführt worden. Er wollte zwei Männer in einem Auto kontrollieren, die sich als Zivilstreife entpuppten, wie die Polizei gestern mitteilte. Der 33jährige konnte nach seinem Mißgeschick am Mittwoch der vergangenen Woche in Mitte zwar noch im dichten Verkehr entkommen, wurde von den Beamten aber als Freigänger aus einem Gefängnis identifiziert.
Wenig später folgte eine Durchsuchung seiner Zelle, in die er nach seinem "Einsatz" zurückgekehrt war. Ihm werden mindestens sechs Fälle von Amtsanmaßung vorgeworfen, hinzu kommen Urkundenfälschung, Nötigung, Diebstahl, Betrug und Straßenverkehrsgefährdung.
Bei seinen Ausflügen hatte der Beschuldigte Blaulicht und Sirene an sein Fahrrad montiert und sich als Polizist ausstaffiert, um dann wiederholt von anderen Rad- und Autofahrern "Verwarnungsgelder" zu kassieren. Am 18. Juni hatte er von einer Vietnamesin in einem Einkaufszentrum in Lichtenberg drei Stangen Zigaretten "beschlagnahmt".
.tz
---------
e.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
Tztztzzz..
Nur noch zu Toppen durch Leute die an ihrem Roller beim Feuerwehreinsatz ein Magnetstreifen aufn Roller mit ''Feuerwehr im Einsatz'' machen...
Was ist daran verwerflich? Wenn sie damit dann vor der Wache im Halteverbot parken, dann kann das schon hilfreicher sein, als wenn sie keins draufhätten (jedenfalls wenn nach dem Einsatz der Roller nicht mehr da ist weil abgeschleppt)Zitat von Zentrale Leitstelle
Und ich bleib dabei ...
Wenn es nur ein blaue Kappe ist die nicht leuchtet oder reflektiert ist das zulässig.
Lichttechnische Einrichtung ist eine Einrichtung die nunmal Licht erzeugt, gleichgesetzt einer lichttechnischen Einrichtungen sind, wie in der StVZO beschrieben.
Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1)
1An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
2Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
Prinzipiell, darf ich alles an mein Fahrzeug anbringen, sofern keine Gefahr durch herunterfallen, ich das Gewicht oder die Fahrzeugmaße überschreite.
Ob das ding nur komplett zugelassen ist spielt hierbei ebenso keine Rolle, denn ein Magnetschild oder dergleichen braucht erst gar keine Zulassung.
Eine Amtsanmaßung kann hier ebenso nicht vorliegen, denn
§ 132
Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das würde vorraussetzen das das Blaulicht nur durch bestimmte Ämter benutzt werden darf, da zb das örtliche Gaßunternehmen mit Sicherheit kein Amt oder dergleichen ist und die auch Blaulichter benutzen fällt das auch weg.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Warum haben dann alle privat fahrenden FW od. Rettungsdienstfahrzeuge abgeklebte oder überlackierte Blaulichter und nicht einfach nur Blaulichter, aus denen das Innenleben entfernt wurde? Es bleibt deswegen nämlich immer noch ein Blaulicht, auch wenn es nicht mehr funktionsfähig ist. Und wenn es nicht funktionsfähig ist, darf es nicht am Auto sein.
Das heißt nicht, dass eine Amtsanmaßung nicht vorliegen kann, sondern nur, daß sie nicht vorliegen muß.Zitat von Alex22
Wenn ich mich mit Blaulicht als Gasunternehmen ausgeben -> wohl keine Amtsanmaßung.
Wenn ich mich als POL oder FW ausgebe -> dann schon.
duese
Komisch ... Warum fährt dann bei uns ein ehemaliges Feuerwehrauto rum?Zitat von duese
Ist nicht mehr als SoKFZ zugelassen sondern als Spielmobil.
Wenn ichs mal wieder sehe kann ichs gern mal foografieren.
Außerdem sagt es ja schon der Name ... BlauLICHT, wenn kein licht mehr dann auch kein Blaulicht.
Im Gesetz steht nix von Vorrichtungen oder Bildnissen die zum verwechseln ähnlich sehen.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Da kommt sicherlich aber auch noch hinzu, dass die Einsatzfahrzeuge in der Regel das alte Aussehen haben wie ein Feuerwehrfahrzeug oder Rettungsdienstfahrzeug. Bei Privatwagen hingegen ist nicht zu erkennen um "welche Organisation es sich handeln soll" und somit kann man sich keinen konkreten Amtes anmaßen. So würde ich denken.Zitat von duese
Aber interessante Diskussion oder? Leute kommen auf Ideen... ;-)
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
@Alex 22: Beiß Dich mal nicht so an den Gesetzestexten fest, denn die meisten Gesetzestexte legen nur einen groben Rahmen fest. Viele Details und Auslegungen sind dann wiederum in anderen Verordnungen etc. zu finden. Als letzte Instanz legt immer noch der Richter fest, wie ein Gesetz ausgelegt wird.
Fabicard hat ja schon Infos vom TÜV eingeholt: Ohne Innenleben ist das Licht nicht mehr Bauartgeprüft und darf somit nicht mehr am Fahrzeug befestigt werden.Außerdem ist allein die Kappe ohne Lichtquelle zumindest ein bißchen reflektierend, so dass es per Definition von Alex22 eine lichttechnische Einrichtung ist.
Interessant wäre es zu wissen, ob ich das Licht anbringen darf, wenn ich die Kappe komplett Lichtundurchlässig in Blau lackieren würde? Dann wäre es immer noch Bauartgeprüft, kann aber weder reflektieren noch selber leuchten! (Mal ganz abgesehen davon, was §52 StVZO dazu sagen würde)
Was die Amtsanmaßung angeht denke ich, dass es sehrwohl so ausgelegt werden kann. Privat PKW mit Blaulicht sind meistens Zivilpolizisten oder Regierungsfahrzeuge und werden von der Allgemeinheit als solche wahrgenommen. Fahrzeuge von Gasunternehmen etc. sind meisten schon an der Lackierung als solche zu erkennen.
Ich denke im Streitfall wird ein Gericht eher davon ausgehen, dass der Eindruck eines Polizei- oder Regierungsfahrzeuges erweckt werden sollte, da man dies aber in einem fahrenden Fahrzeug schwer wiederlegen kann und wohl kaum einen Aufkleber mit "Das Blaulicht ist nur ein Gag" auf dem Auto kleben haben wird, wird es im Zweifel nach meiner Meinung auf eine Amtsanmaßung hinauslaufen.
Bei uns fahren polizeiautos einer firma rum, die diese für filmaufnahmen zur verfügung stellt. die fahren auch immer "normal" rum, dh von außen als normales polizeifahrzeug zu erkennen....
Würd mich mal interessieren wies da mit der erlaubnis aussieht so rumzufahren...
Evtl. ne Ausnahmegenehmigung? SoKFZ für Filmaufnahmen mit Auflage SoSi darf auf öffentlichen Straßen nur für Filmaufnahmen mit Einzelgenehmigung an sein (Abgesperrt vom restlichen Verkehr). Aber ich spekuliere nur. Wenn die bei Euch in der Nähe sind, frag doch mal ......
duese
€: Oder Methode Hoffnung: Hoffentlich erwischt uns keiner.
Fahren die mit roten Nummern zum "Einsatz" und kriegen für die Filmaufnahmen schwarze oder sind die regulär zugelassen?
duese
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)