Ich weiss nur, dass man, wenn man privat ein Einsatzfahrzeug hat, dies aber nicht als solches zugelassen ist, die RKLs als solche unkenntlich machen muss (hier fährt ein uraltes LF(?) durch die Gegend bei dem die RKLs mit schwarzer Folie umklebt sind). Scheinbar gilt dann die RKL nicht mehr als Beleuchtungseinrichtung und darf drauf bleiben. Aber nagelt mich nicht darauf fest, ich bin in dem Bereich kein Profi. ;-)