@Schubsi,

Danke. Das hatte ich vergessen zu erwähnen... Das "Blaulicht" ohne jegliches Innenleben gilt trotzdem noch als solches, weil das Glas ja rückstrahlend oder bei bestrahlung leuchtend (wie auch immer :) ) ist.
Natürlich darfst du jetz nicht denken, wenn du ein Magnetblaulicht die Kappe schwarz umklebst, du es bestestigen darfst :)
Weil bei Magnetblaulichtern die "Zulassung bis zu einer gewissen Geschwindigkeit" erlischt, sobald du etwas an dem Blaulicht veränderst...


MfG Fabsi