Und ich bleib dabei ...
Wenn es nur ein blaue Kappe ist die nicht leuchtet oder reflektiert ist das zulässig.
Lichttechnische Einrichtung ist eine Einrichtung die nunmal Licht erzeugt, gleichgesetzt einer lichttechnischen Einrichtungen sind, wie in der StVZO beschrieben.
Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
(1)
1An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
2Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.
Prinzipiell, darf ich alles an mein Fahrzeug anbringen, sofern keine Gefahr durch herunterfallen, ich das Gewicht oder die Fahrzeugmaße überschreite.
Ob das ding nur komplett zugelassen ist spielt hierbei ebenso keine Rolle, denn ein Magnetschild oder dergleichen braucht erst gar keine Zulassung.
Eine Amtsanmaßung kann hier ebenso nicht vorliegen, denn
§ 132
Amtsanmaßung
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Das würde vorraussetzen das das Blaulicht nur durch bestimmte Ämter benutzt werden darf, da zb das örtliche Gaßunternehmen mit Sicherheit kein Amt oder dergleichen ist und die auch Blaulichter benutzen fällt das auch weg.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.