Eine nicht funktionsfähige Leuchte (auch ein Blaulicht) gilt nach EU-Recht (ECE-R48 glaub ich) als nicht vorhanden. Somit braucht, da nicht vorhanden von niemandem genehmigt zu werden.

Obs Sinn macht ist wieder was anderes.

An Feuerwehroldtimern im Originalzustand sicher zwingend erforderlich (wegen der Originalität) aber am Privatwagen....?

gomaman