Ach herrje ...
Ich glaube da bestehen manche Unklarheiten, nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Schweiz.
Ich habe ein altes amerikanische Polizeiauto (Hobby ... für gelegentliche Sonntagsfahrten). Selbst Jurist, war es trotz fundierter Vorabklärungen ein ziemlicher Spagat dieses Auto einzulösen, denn es ist noch mit amerikanischen Sondersignalen ausgerüstet.
Schlussendlich hats geklappt. Ich musste einfach die akkustische Warnanlage mit einem Schalter ausrüsten, der nicht von der Fahrerkabine aus zu bedienen ist (sprich im Motorraum). Das selbe Spiel mit der optischen Warnanlage (welche über die Steuerung der akkustischen bedienbar ist). Zusätzlich musste ich den optischen Warnbalken auf dem Dach ein wenig "tunen", da das Original sowohl eine rote, wie auch eine blaue Seite hatte. Dementsprechend musste ich die blaue ebenfalls durch eine rote Abdeckung ersetzen, konnte jedoch die Leuchtmittel und Spiegel drinlassen.
Dazu gabs eine schriftliche Auflage, dass die Sondersignale im öffentlichen Strassenverkehr (via Schalter im Motorraum) ausser Betrieb gesetzt werden müssen.
War ein langes Prozedere, schlussendlich hats jedoch geklappt, wohl nicht zuletzt, weil diese Sondersignale hier nicht üblich sind.
Gruss marlon
„Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.“ Albert Einstein (1879 – 1955)