Stellt sich auch die Frage, was ist wenn das vermeindliche Blaulich statt blau schwarz ist?
Irgendwie scheint das ganze nicht klar zu sein. Schon komisch die ganze Geschichte. Aber die Diskussion finde ich interessant.
Stellt sich auch die Frage, was ist wenn das vermeindliche Blaulich statt blau schwarz ist?
Irgendwie scheint das ganze nicht klar zu sein. Schon komisch die ganze Geschichte. Aber die Diskussion finde ich interessant.
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Etienne: Eigentlich eine gute Idee... doch rein vom lichttechnichen stand her gibts kein "Schwarzlicht" und ja auch nicht das von der disco... das is ultraviolett und lediglich vom menschlichen auge nicht zu erkennen...
Wäre also so wie du das meinst das gleich, wie das "Blaulicht" mit blauem Lack zu lackieren um es drauflassen zu dürfen...
MfG Fabsi
Dazu auch noch kurz meinen Senf:Zitat von Fabpicard
Schwarzlicht ist auch verboten da jede zusatzbeleuchtung an einem Fhrzeug StVo konform sein muss. Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker) Scheinwerfer mit fest vorgeschriebenen Farben. Unzulässig ganz einfach .. lasst doch einfach die Finger von dem Dreck. Nimm dir wenn du meinst dir ne Kennleuchte aufs Dach pappen zu müsen ne Orangene .. die ist auch zugelassen und legal.
Also ich weiß nich wie das andere sehen .. ich bin auch immer ohne zurecht gekommen im Straßenverkehr ... Denk dran. Die Punkte in Flensburg sind kein Payback System
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