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Thema: Nicht funktionstüchitges Blaulich auf dem Dach...

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von duese
    Wenn ich Dir in Feuerwehruniform versuche weißzumachen, ich bin Polizist im Dienst und Du glaubst das, dann ist das Amtsanmaßung
    Polizeiuniform meinst du, dann bist du richtig.
    Wenn du in Feuerwehruniform bist, und ein anderer glaubt, dass du dein Polizist bist, dann ist der andere blöd.
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  2. #2
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    Nein, wenn ich versuche dem weißzumachen, ich bin Polizist (eigentlich egal ob in FW-Uniform oder Polizeiuniform oder ganz ohne Utensilien) ist das Amtsanmaßung (bzw. spätestens dann wenn der es glaubt).

    duese

  3. #3
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    Zitat Zitat von duese
    Nein, wenn ich versuche dem weißzumachen, ich bin Polizist (eigentlich egal ob in FW-Uniform oder Polizeiuniform oder ganz ohne Utensilien) ist das Amtsanmaßung (bzw. spätestens dann wenn der es glaubt).

    duese
    ***nochmalgutnachgedachthab***
    Stimmt, du hast recht!
    Weil kein <html> mehr zugelassen ist, muss ich mir erst eine neue Signatur im vB Code machen. So long....

  4. #4
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    Sodele...

    Hab gerade mit einem Netten Mann vom TÜV Rheinland gesprochen. Und der sagte:

    Da es ja im Gesamten mal eine Bauartgeprüfte Lampe war, darf diese auch nur als "original" am Fahrzeug angebracht werden. Da aber nach §52 StVZO dieses für das Fahrzeug nicht zulässig ist, darf er es weder Funktionstüchtig noch "defekt" am Auto anbringen. Letzteres wäre rein Theoretisch sogar "doppelt" falsch. :)


    Ich denke mal, damit ist das mit dem TÜV schonmal geklärt...

    Wer klärt das mit der eventuellen Amtsanmaßung??? *g*

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Ich weiss nur, dass man, wenn man privat ein Einsatzfahrzeug hat, dies aber nicht als solches zugelassen ist, die RKLs als solche unkenntlich machen muss (hier fährt ein uraltes LF(?) durch die Gegend bei dem die RKLs mit schwarzer Folie umklebt sind). Scheinbar gilt dann die RKL nicht mehr als Beleuchtungseinrichtung und darf drauf bleiben. Aber nagelt mich nicht darauf fest, ich bin in dem Bereich kein Profi. ;-)


    So long!

    Schubsi

    ***
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  6. #6
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    @Schubsi,

    Danke. Das hatte ich vergessen zu erwähnen... Das "Blaulicht" ohne jegliches Innenleben gilt trotzdem noch als solches, weil das Glas ja rückstrahlend oder bei bestrahlung leuchtend (wie auch immer :) ) ist.
    Natürlich darfst du jetz nicht denken, wenn du ein Magnetblaulicht die Kappe schwarz umklebst, du es bestestigen darfst :)
    Weil bei Magnetblaulichtern die "Zulassung bis zu einer gewissen Geschwindigkeit" erlischt, sobald du etwas an dem Blaulicht veränderst...


    MfG Fabsi

  7. #7
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    Hi,
    passt zwar nicht ganz hierher, aber trotzdem lesenswert -)

    -----
    Blaulicht am Fahrrad: Falscher Polizist identifiziert
    Ein falscher Fahrrad-Polizist ist von echten Beamten überführt worden. Er wollte zwei Männer in einem Auto kontrollieren, die sich als Zivilstreife entpuppten, wie die Polizei gestern mitteilte. Der 33jährige konnte nach seinem Mißgeschick am Mittwoch der vergangenen Woche in Mitte zwar noch im dichten Verkehr entkommen, wurde von den Beamten aber als Freigänger aus einem Gefängnis identifiziert.

    Wenig später folgte eine Durchsuchung seiner Zelle, in die er nach seinem "Einsatz" zurückgekehrt war. Ihm werden mindestens sechs Fälle von Amtsanmaßung vorgeworfen, hinzu kommen Urkundenfälschung, Nötigung, Diebstahl, Betrug und Straßenverkehrsgefährdung.
    Bei seinen Ausflügen hatte der Beschuldigte Blaulicht und Sirene an sein Fahrrad montiert und sich als Polizist ausstaffiert, um dann wiederholt von anderen Rad- und Autofahrern "Verwarnungsgelder" zu kassieren. Am 18. Juni hatte er von einer Vietnamesin in einem Einkaufszentrum in Lichtenberg drei Stangen Zigaretten "beschlagnahmt".
    .tz
    ---------
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  8. #8
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    Bei uns fahren polizeiautos einer firma rum, die diese für filmaufnahmen zur verfügung stellt. die fahren auch immer "normal" rum, dh von außen als normales polizeifahrzeug zu erkennen....
    Würd mich mal interessieren wies da mit der erlaubnis aussieht so rumzufahren...

  9. #9
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    Evtl. ne Ausnahmegenehmigung? SoKFZ für Filmaufnahmen mit Auflage SoSi darf auf öffentlichen Straßen nur für Filmaufnahmen mit Einzelgenehmigung an sein (Abgesperrt vom restlichen Verkehr). Aber ich spekuliere nur. Wenn die bei Euch in der Nähe sind, frag doch mal ......

    duese

    €: Oder Methode Hoffnung: Hoffentlich erwischt uns keiner.
    Fahren die mit roten Nummern zum "Einsatz" und kriegen für die Filmaufnahmen schwarze oder sind die regulär zugelassen?

    duese

  10. #10
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    Ich würde auch auf Amtsanmaßung tendieren.

    Wenn jemand eine Blaulichtkappe zweckentfremdet und das als Kunst oder sonstwas bezeichnet ist das sicher keine Lichttechnische Einrichtung.

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