[QUOTE=blue-devil-lgInteressant wäre es zu wissen, ob ich das Licht anbringen darf, wenn ich die Kappe komplett Lichtundurchlässig in Blau lackieren würde? Dann wäre es immer noch Bauartgeprüft, kann aber weder reflektieren noch selber leuchten! (Mal ganz abgesehen davon, was §52 StVZO dazu sagen würde)[/QUOTE]
Also das kann ich dir erklären. :)
Das darfst du, kenne auch ein paar, die so rumfahren. (bei einem kollegen scheint sogar noch leicht das licht blau druch *g* is dem tüv aber nicht aufgefallen und tagsüber fast garnicht zu sehen)
Das lässt der TÜV aber auch nur dann zu, wenn das Fahrzeug vom Vorbesitzer schon damit ausgerüstet war, ein alter RTW z.b.
@duese: Eigentlich ist das für diese Firmen auch klar geregelt:
- Alle Schriftzüge müssen abgeklebt oder mit magnetschildern unkenntlich gemacht werden
- Die Sonderwarneinrichtungen müssen ebenfalls abgedeckt sein
- Eigentlich muss sogar die Sicherung der SoSi entnommen werden, dass sie wärend der Fahrt nicht wieder rein gemacht werden kann.
Aber ich kenn das, wenns meist im kleinen umkreis ist und die Pol weis, dass die Fahrer keinen Mist damit bauen, dann tolerieren die das meistens ;)
MfG Fabsi