Doch.Zitat von Ch.Koenig
Nein, nicht unbedingt. ;-)
§3 Abs. 2 der Richtlinie regelt, daß "in der Regel" die nächstgelegene und geeignete Einrichtung anzufahren ist.
Das ist vom "nächstbesten" qualitativ dann doch ein ganzes Stückchen weit weg.
Wenn es innerhalb eines bestimmten Radius mehrere geeignete Einrichtungen gibt, die medizinisch identische Versorgung bieten, kann die Leitstelle sehr wohl, allerdings nur bei vorliegen eines triftigen Grundes, das Fahrziel vorgeben.Ad 2) Ich beziehe mich hier auf §2(1) RettGNW, der sagt, dass eine geeignete Einrichtig anzufahren ist.
Da stimme ich Dir zu. Leider hat es der RD nicht ganz einfach, vom Beginn des Einsatzes an, einen taktischen Führer/eine taktische Führung aufzustellen.Soweit unbestritten, doch sind Einsatzlenkung und taktisches Führen an der E-Stelle 2 Paar Schuhe.
Außerhalb der Großstädte sind die Eintreffzeiten für OrgL/LNA meist weitab von sinnvollen Werten und auch der erste "freie" Mitarbeiter, sprich der NEF-Fahrer, taucht i.d.R. erst nach längerer Zeit auf.
Bei den Helmis ist bereits mit Ankunft des ersten Fahrzeugs eine Führungskraft vor Ort, bzw. sogar "der Einsatzleiter".
, weil das erstgenannte Haus, mangels Katheterlabor, nicht das geeignete Haus ist. Von daher wird es das wohl nirgends geben.Anderes Beispiel wäre zum Bleistift ein Patient mit akutem Koronarsyndrom, wo ein nahegelegenes Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung schlichtweg umgangen wird und das, in erreichbarer Nähe gelegene Haus mit Katheterinterventionsmöglichkeit angefahren wird. Ich möchte die Leitstelle sehen, die das zu verhindern versucht. Das wirds zumindest in NRW so nicht geben.
MfG
Frank




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