Leider falsch.Zitat von Ch.Koenig
Die meisten Rettungsdienstgesetze/Landesrettungsdienstpläne und die Richtlinien für den Krankentransport sehen das, zum Glück, etwas anders.
Jup. Allerdings besteht nur ein Anspruch auf einen Transport in die nächstgelegene geeignete Einrichtung.Wir haben in DLand gottseidank (noch) freie Arzt- und Krankenhauswahl.
Von dort darf er sich dann, auf eigene Kosten, in das Wunschkrankenhaus verlegen lassen.
Der Blick auf die Betten kann nur sekundär das Transportziel beeinflussen. Wesentlich sind freie Behandlungskapazitäten. Was nützen 10 freie ITS-Betten, wenn kein freier OP verfügbar oder das CT defekt ist?Richtig ist, dass die Leidstelle einen Bettennachweis (meist der Einfachheit halber in negativer Form) zu führen hat. Das ist aber kein taktisches Führen, sondern nur eine beratende Tätigkeit.
Umgekehrt ist es ähnlich. Wenn man CT und Neurochirurgie vor der Haustür hat, ist die belegte ITS erstmal kein Grund bis sonstwohin zu fahren.
Ob das so stimmt, erzählt Dir das jeweilige RD-Gesetz.Die Leidstelle ist somit Fachberater des Einsatzleiters ;-P
MfG
Frank




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