Tach Leute !!!

Die ursprüngliche Frage bezog sich zwar explizit auf NRW, aber hier wurde auch zur angeblichen Situation in NDS geschrieben !!!

Leider nicht korrekt :( !!!

Anders als bei Feuerwehr-Einsätzen bleibt bei reinen RD-Einsätzen bis auf eine Ausnahme immer die Einsatzleitung bei der zuständigen Rettungsleitstelle !!!!
(Das wollen viele immer nicht glauben, ist aber trotzdem so !)

->
§6 NRettDG
(2) ...Sie (die Rettungsleitstelle, Anm. von mir) ist gegenüber den im Rettungsdienstbereich tätigen Personen weisungsbefugt, jedoch während eines Einsatzes nicht gegenüber der Notärztin oder dem Notarzt in medizinischen Angelegenheiten und nicht gegenüber der Pilotin oder dem Piloten in flugtechnischen Angelegenheiten. ...


-> RTW-Einsatz => EL bei der RLSt !!!
-> RTW/NEF-Einsatz => EL bei der RLSt !!!

Also EL nicht beim NA oder so !!!
Als Arzt ist er aber laut Berufsordnung den ärztlichen Assistenzberufen in medizischen Angelegenheiten weisungsbefugt. Die eigentliche Einsatzleitung bleibt aber bei der RLSt .



Ausnahme:
§7 NRettDG : Örtliche Einsatzleitung

...

(2) Die örtliche Einsatzleitung besteht mindestens aus einer Notärztin oder einem Notarzt, die oder der hierfür besonders fortgebildet sein muß (Leitende Notärztin oder leitender Notarzt), und einer technischen Leiterin oder einem technischen Leiter.

(3) Die Rettungsleitstelle bestimmt im Einzellfall, ob die Örtliche Einsatzleitung an ihrer Stelle tätig wird.

...


Regelungen, dass ersteintreffende arztbesetzte Rettungsmittel kommissarisch, d.h. auch ohne entsprechende Qualifikation, zur "Örtlichen Einsatzleitung" zu machen ergeben natürlich Sinn !!!
Aber: Eine solche Regelung findet sich aber nicht in dem entsprechenden Gesetz !



Soviel dazu !

Gruß
Bastel