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Thema: Einsatzleitung Rettungsdienst

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hallo zusammen !

    @russmeyer
    So sehe ich das auch.

    @fapicard
    Schau mal ins LBKG - hier der §25
    Hier heißt es unter anderem sinngemäß: "Die Einsatzleitung hat der Bürgermeister oder ein Beauftragter" - sprich der Einsatzleiter der Feuerwehr.

    Prinzipiell gilt folgendes:
    Alarmstufe 1 (A) - EL§25 - Bürgermeister bzw. Einheitsführer Fw
    Alarmstufe 2 (A) - EL§25 - Bürgermeister bzw. Wehrleiter
    Alarmstufe 3 (B) - EL§25 - Bürgermeister bzw. Wehrleiter
    Alarmstufe 4 (C) - EL§25 - Landrat bzw. KFI
    Alarmstufe 5 (D) - EL§25 - Landrat bzw. KFI

    Gruß - die LeiDstelle
    Zu lautes Sprechen erhöht die Reichweite des Funkgerätes nicht !

  2. #2
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    Zitat Zitat von LeiDstelle

    @fapicard

    Schau mal ins LBKG - hier der §25
    Hier heißt es unter anderem sinngemäß: "Die Einsatzleitung hat der Bürgermeister oder ein Beauftragter" - sprich der Einsatzleiter der Feuerwehr.

    Gruß - die LeiDstelle
    Und nur so stimmt es !
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  3. #3
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    Moin moin,

    Tatsächlich ist in einem gemeinsamen Einsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst die Feuerwehr-Einsatzleitung dem Rettungsdienst in taktischen Fragen weisungsbefugt.
    Diese Befugnis endet aber in allen medizinischen Fragen: So wie es oben beschrieben wurde ("jetzt nicht an dem Fahrzeug den Patienten behandeln, wir wollen schneiden") ist natürlich nicht richtig, eher heißt es: Jetzt nicht schneiden, der Patient braucht eine Therapie.
    Die Wiesungsbefugnis beschränkt sich lediglich auf: Wo kommt der Verbandsplatz hin, wo der RTW-Halteplatz, wo landet der Hubschrauber usw.
    Welcher Patient zum Beispiel wann und wohin um mit welchem Fahrzeug gebracht wird, hat lediglich der LNA zu bestimmen.

    Und dann gibt es (kaum zu glauben aber wahr) Einsätze ohne Feuerwehr. Und da gilt es so, wie Etienne oben geschrieben hat.

    Gruß, Mr. Blaulicht

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    18.02.2004
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    268

    Mein Senf zum Thema:

    Tach Leute !!!

    Die ursprüngliche Frage bezog sich zwar explizit auf NRW, aber hier wurde auch zur angeblichen Situation in NDS geschrieben !!!

    Leider nicht korrekt :( !!!

    Anders als bei Feuerwehr-Einsätzen bleibt bei reinen RD-Einsätzen bis auf eine Ausnahme immer die Einsatzleitung bei der zuständigen Rettungsleitstelle !!!!
    (Das wollen viele immer nicht glauben, ist aber trotzdem so !)

    ->
    §6 NRettDG
    (2) ...Sie (die Rettungsleitstelle, Anm. von mir) ist gegenüber den im Rettungsdienstbereich tätigen Personen weisungsbefugt, jedoch während eines Einsatzes nicht gegenüber der Notärztin oder dem Notarzt in medizinischen Angelegenheiten und nicht gegenüber der Pilotin oder dem Piloten in flugtechnischen Angelegenheiten. ...


    -> RTW-Einsatz => EL bei der RLSt !!!
    -> RTW/NEF-Einsatz => EL bei der RLSt !!!

    Also EL nicht beim NA oder so !!!
    Als Arzt ist er aber laut Berufsordnung den ärztlichen Assistenzberufen in medizischen Angelegenheiten weisungsbefugt. Die eigentliche Einsatzleitung bleibt aber bei der RLSt .



    Ausnahme:
    §7 NRettDG : Örtliche Einsatzleitung

    ...

    (2) Die örtliche Einsatzleitung besteht mindestens aus einer Notärztin oder einem Notarzt, die oder der hierfür besonders fortgebildet sein muß (Leitende Notärztin oder leitender Notarzt), und einer technischen Leiterin oder einem technischen Leiter.

    (3) Die Rettungsleitstelle bestimmt im Einzellfall, ob die Örtliche Einsatzleitung an ihrer Stelle tätig wird.

    ...


    Regelungen, dass ersteintreffende arztbesetzte Rettungsmittel kommissarisch, d.h. auch ohne entsprechende Qualifikation, zur "Örtlichen Einsatzleitung" zu machen ergeben natürlich Sinn !!!
    Aber: Eine solche Regelung findet sich aber nicht in dem entsprechenden Gesetz !



    Soviel dazu !

    Gruß
    Bastel

  5. #5
    Ch.Koenig Gast

    Noch mehr Senf!

    Mahlzeit!

    Zitat Zitat von Bastel
    Anders als bei Feuerwehr-Einsätzen bleibt bei reinen RD-Einsätzen bis auf eine Ausnahme immer die Einsatzleitung bei der zuständigen Rettungsleitstelle !!!!
    (Das wollen viele immer nicht glauben, ist aber trotzdem so !)
    ->
    §6 NRettDG[...]
    Dann steht da im NRettDG bei allem Respekt und mit Verlaub gesagt - Mist. IMVHO.
    Wie kann denn eine Leitstelle gegenüber einem Einsatzmittel vor Ort weisungsbefugt sein, wenn sie die Lage (sowohl taktisch als auch medizinisch) vor Ort nicht oder nur unzureichend beurteilen kann? Nicht ohne Grund wird im Feuerwehrbereich in der Regel eine örtliche EL gebaut. Also kann der taktische EL im reinen RD-Einsatz einklich ausschließlich der RettAss. des RTW bzw. NEF sein. Und bis zum Einsatz und Eintreffen eines NA selbstverfreilich auch der medizinische.
    Im kombinierten oder FW-Einsatz geht diese latürnich an den EL der Feuerwehr über und der RD bildet einen Einsatzabschnitt (wo der führende RettAss einen Abschnittsleiter bildet). Nicht umsonst beginnen einige RD-Bereiche (in NRW) mittlerweile zumindest die NEF-Fahrer zu taktischen Führern (GrpFüRD) auszubilden.
    Jetzt kommt mir nur nicht mit Lagemeldungen an die Leitstelle - Ich hör mich schon funken: Zugang vorgenommen - Ringer läuft im Schuß ;-)

    Grüßle,

    Christian

  6. #6
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    Hey Leute!

    Richtig ist, dass die Leitstelle weisungsbefugt ist, aber nur bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels.

    Wie will die Leitstelle denn beurteilen, wie die Lage vor Ort ist?
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  7. #7
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    Hallo zusammen !

    Ich möchte folgenden Link ins Spiel bringen:
    http://www.polizei.hessen.de/interne...0-72700266cb59

    Eine, wie ich meine, hervorragende Abhandlung zum Thema, in der wesentliche Fragen erläutert werden.
    Auch wenn jetzt noch ein weiteres Bundesland ins Spiel kommt. Aber - wie Etienne schon richtig bemerkte - in den Kernaussagen sind die DVs in allen Bundesländern gleich.

    Gruß - die LeiDstelle
    Zu lautes Sprechen erhöht die Reichweite des Funkgerätes nicht !

  8. #8
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    Hey Leute!

    Richtig ist, dass die Leitstelle weisungsbefugt ist, aber nur bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels.

    Wie will die Leitstelle denn beurteilen, wie die Lage vor Ort ist?! Geht schlicht weg nicht.
    Die Führungsausbildung der Feuerwehren in Niedersachsen bildet mein obengenanntes Statement klar aus. Die Gesamteinsatzleitung kann sich schon nicht aus mehreren Personen bestehen, da es einen Gesamtverantwortlichen gibt. Im schlechtesten Fall sind alle verschiedener Meinung und es gibt keine Entscheidung. Es gibt IMMER eine Person, die die Gesamtverantwortung trägt.

    Auch in der OrgLeiter Ausbildung der BF Hamburg wird klar gesagt: Geleitet wird am Einsatzort und nicht in der Leitstelle.

    Anmerkung: Das würde ja bei dir, Bastel, bedeuten, dass die RLST auch die Einsatzleitung vor Ort hat, wenn nur ein RTW im Einsatz ist!? Das ist schlicht weg falsch, da sie sonst auch die Verantwortung tragen müsste und das tut 100%ig der verantwortliche Rettungsdienstmitarbeiter.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  9. #9
    Registriert seit
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    Moinmoin,

    ich glaube, hier liegt ein kleines Missverständnis über die Befugnis einer EInsatzleitung vor:
    Die Einsatzleitung - egal bei wem sie liegt - hat nur rein taktische Weisungsbefugnis. So legt die Rettungsleitstelle sehr wohl fest, wo der Patient hingebracht wird, weil nur sie weiß, wo überhaupt Betten verfügbar sind. Für die medizinische Versorgung ist lediglich der (Leitende) Notarzt oder bei dessen Abwesenheit der RettAs verantwortlich.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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