Aha , das hat mir schon um einiges weitergeholfen , danke für die schnelle Antwort .
Aha , das hat mir schon um einiges weitergeholfen , danke für die schnelle Antwort .
Immer wieder gern - kein Problem ;-)Zitat von Superyoshi
Gruß Etienne
Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte
Hoi,
kann aber auch bissel anders sein ;) bissel mehr südlich von dir in RLP ist RD von FW getrennt. Also wenn die FW eintrifft, hat die nur die Einsatzleitung über die FW ;)
MfG fabsi
Also, kenne das nur, auch in NRW das: RD, FW, HiOrg, u. sonstige jeweils eine eigene Einsatzleitung haben.
Wenn jetzt mehrer der oben genannten Organisationen zusammenarbeiten, dann setzt sich die Einsatzleitung aus den jeweiligen Vertretern zusammen:
Bsp.:
VU Person klemmt mehrere Verletzte
Einsatzleitung:
EL FW
LNA
OrgL RD
Brannt Seniorenheim MANV
Einsatzleitung:
EL FW
LNA
OrgL RD
ZF EE HiOrg
Vom erst eintreffende Fahrzeug hat der Ausbildungshöchste solange die EL bis das dafür zuständige Personal eintrifft, bzw. beim RD erst der RettAs RTW1 wird übernommen durch RettAs NEF bis zum eintreffen OrgL usw., ...
Ich hoffe konnte Weiterhelfen.
Mfg Christian
Hallo zusammen !
@Fabpicard
Das halte ich für ein Gerücht !
In RLP hat die Feuerwehr ebenfalls die Gesamteinsatzleitung.
Gruß - die LeiDstelle
Zu lautes Sprechen erhöht die Reichweite des Funkgerätes nicht !
Hoi,
Tja LeiDstelle da muss ich dich leider entäuschen ;) in Trier ist unser ELW für die Einsatzleitung da bis LNA und OrgL das übernehmen... dann koordiniert der ELW nurnoch... und die FW macht sowiso was sie will *g* Wobei die beiden ELWs aber direkt nebeneinander stehen für eine verbesserte "Fensterkommunikation"
MfG Fabsi
Was hat ein ELW mit der Einsatzleitung zu tun???
Es geht hier um die EL, nicht um Führungsmittel.
Die gesamt EL hat die Fw, dies ist in den einzelnen Ländern durch die Gesetze für die Gefahrenabwehr (Polizeigesetz) geregelt. Da geht es um die örtliche Zuständigkeit, das ist immer die Gemeinde / Stadt. Daraus ergibt sich, das die Fw als Vertreter der Stadt auftritt.
Deswegen sind z.B. Orts- Gemeindebrandmeister etc. auch Vollzugsbeamte.
Diese handeln im Auftrag der Stadt / Gemeinde indiesen Fällen.
Ein Notarzt oder ein ORGL kann niemals die Gesamteinsatzleitung haben, da er nicht örtlich Zuständig ist.
r.
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