Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 32

Thema: Einsatzleitung Rettungsdienst

  1. #1
    Registriert seit
    26.04.2006
    Beiträge
    700

    Einsatzleitung Rettungsdienst

    Hallo ,
    ich habe mal eine Frage :
    Wie ist es mit der Einsatzleitung RD in NRW geregelt :
    1. NA hat immer Einsatzleitung (Außer SanEl ist vor Ort)
    2. erstes eintreffendes Fahrzeug RD hat bis eintreffen NA Einsatzleitung .
    3. erstes eintreffendes Fahrzeug RD hat komplette Einsatzleitung (egal RTW , NEF)

  2. #2
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Hey Superyoshi!

    Hallo und Herzlich Willkommen im Funkmeldesystem-Forum!

    Ich kann dir leider nur etwas dazu sagen, wie es in Niedersachsen aussieht. Vielleicht dir das trotzdem etwas!?

    1. RA mit eintreffender RTW hat die Einsatzsatzleitung (OrgL)
    1. NA mit eintreffenden NEF hat die Einsatzleitung (LNA)
    Sobald Feuerwehr vor Ort, hat dieses IMMER die Gesamteinsatzleitung auch über den Rettungsdienst.

    Ich möchte das mal an einem Beispiel erklären.

    Verkehrsunfall gemeldet. Mehrere Verletzte, teilweise eingeklemmt. Rettungsdienst, Notärzte und Feuerwehr sowie Leitender Notarzt (LNA) und dem Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OrgL RD) werden alarmiert.

    Der 1. RTW trifft ein. Der RA hat die Einsatzleitung und stellt bis zum Eintreffen des alarmierten OrgL´s diesen vorrübergehend dar. Der RA ist also kommisarischer OrgL vor Ort. Jetzt trifft das NEF ein. Der Notarzt stellt jetzt den kommisarischen LNA vor Ort dar. Da sich der LNA noch auf Anfahrt befindet.
    Jetzt trifft die Feuerwehr ein. Der Einsatzleiter der Feuerwehr hat die Kompletteinsatzleitung. Der Einsatzleitung FW ist dem Rettungsdienst/Notarzt in technischen Dingen Weisungsbefugt ("jetzt nicht an dem Fahrzeug den Patienten behandeln, wir wollen schneiden" usw.). Natürlich wird sich im Einsatzfall abgesprochen, damit beide "Parteien" Rettungsdienst/Feuerwehr jeweils die optimalen Zeitpunkten zum Arbeiten am Patienten haben. Weitere eintreffenden RTW´s und NEF´s unterstehen dem provisorischen LNA und dem provisorischen OrgL. Jetzt trifft der OrgL und der LNA ein. Beide übernehmem die Einsatzleitung von dem RA und dem NA, die jetzt wieder ihre eigentliche Aufgabe - behandeln - aufnehmen können.

    Ich hoffe das verständlich ;-)

    PS: Das wäre ein System ohne Berufsfeuerwehr (BF). Da ist dieses teilweise ganz anders.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  3. #3
    Registriert seit
    26.04.2006
    Beiträge
    700
    Aha , das hat mir schon um einiges weitergeholfen , danke für die schnelle Antwort .

  4. #4
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Zitat Zitat von Superyoshi
    Aha , das hat mir schon um einiges weitergeholfen , danke für die schnelle Antwort .
    Immer wieder gern - kein Problem ;-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  5. #5
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Hoi,

    kann aber auch bissel anders sein ;) bissel mehr südlich von dir in RLP ist RD von FW getrennt. Also wenn die FW eintrifft, hat die nur die Einsatzleitung über die FW ;)

    MfG fabsi

  6. #6
    Registriert seit
    12.02.2006
    Beiträge
    848
    Also, kenne das nur, auch in NRW das: RD, FW, HiOrg, u. sonstige jeweils eine eigene Einsatzleitung haben.
    Wenn jetzt mehrer der oben genannten Organisationen zusammenarbeiten, dann setzt sich die Einsatzleitung aus den jeweiligen Vertretern zusammen:

    Bsp.:
    VU Person klemmt mehrere Verletzte

    Einsatzleitung:
    EL FW
    LNA
    OrgL RD

    Brannt Seniorenheim MANV
    Einsatzleitung:
    EL FW
    LNA
    OrgL RD
    ZF EE HiOrg

    Vom erst eintreffende Fahrzeug hat der Ausbildungshöchste solange die EL bis das dafür zuständige Personal eintrifft, bzw. beim RD erst der RettAs RTW1 wird übernommen durch RettAs NEF bis zum eintreffen OrgL usw., ...

    Ich hoffe konnte Weiterhelfen.

    Mfg Christian

  7. #7
    Registriert seit
    09.05.2002
    Beiträge
    278
    Hallo zusammen !

    @Fabpicard
    Das halte ich für ein Gerücht !
    In RLP hat die Feuerwehr ebenfalls die Gesamteinsatzleitung.

    Gruß - die LeiDstelle
    Zu lautes Sprechen erhöht die Reichweite des Funkgerätes nicht !

  8. #8
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Hoi,

    Tja LeiDstelle da muss ich dich leider entäuschen ;) in Trier ist unser ELW für die Einsatzleitung da bis LNA und OrgL das übernehmen... dann koordiniert der ELW nurnoch... und die FW macht sowiso was sie will *g* Wobei die beiden ELWs aber direkt nebeneinander stehen für eine verbesserte "Fensterkommunikation"

    MfG Fabsi

  9. #9
    Registriert seit
    23.11.2004
    Beiträge
    162
    Was hat ein ELW mit der Einsatzleitung zu tun???

    Es geht hier um die EL, nicht um Führungsmittel.

    Die gesamt EL hat die Fw, dies ist in den einzelnen Ländern durch die Gesetze für die Gefahrenabwehr (Polizeigesetz) geregelt. Da geht es um die örtliche Zuständigkeit, das ist immer die Gemeinde / Stadt. Daraus ergibt sich, das die Fw als Vertreter der Stadt auftritt.
    Deswegen sind z.B. Orts- Gemeindebrandmeister etc. auch Vollzugsbeamte.
    Diese handeln im Auftrag der Stadt / Gemeinde indiesen Fällen.
    Ein Notarzt oder ein ORGL kann niemals die Gesamteinsatzleitung haben, da er nicht örtlich Zuständig ist.

    r.

  10. #10
    Registriert seit
    09.05.2002
    Beiträge
    278
    Hallo zusammen !

    @russmeyer
    So sehe ich das auch.

    @fapicard
    Schau mal ins LBKG - hier der §25
    Hier heißt es unter anderem sinngemäß: "Die Einsatzleitung hat der Bürgermeister oder ein Beauftragter" - sprich der Einsatzleiter der Feuerwehr.

    Prinzipiell gilt folgendes:
    Alarmstufe 1 (A) - EL§25 - Bürgermeister bzw. Einheitsführer Fw
    Alarmstufe 2 (A) - EL§25 - Bürgermeister bzw. Wehrleiter
    Alarmstufe 3 (B) - EL§25 - Bürgermeister bzw. Wehrleiter
    Alarmstufe 4 (C) - EL§25 - Landrat bzw. KFI
    Alarmstufe 5 (D) - EL§25 - Landrat bzw. KFI

    Gruß - die LeiDstelle
    Zu lautes Sprechen erhöht die Reichweite des Funkgerätes nicht !

  11. #11
    Registriert seit
    08.10.2004
    Beiträge
    323
    Zitat Zitat von LeiDstelle

    @fapicard

    Schau mal ins LBKG - hier der §25
    Hier heißt es unter anderem sinngemäß: "Die Einsatzleitung hat der Bürgermeister oder ein Beauftragter" - sprich der Einsatzleiter der Feuerwehr.

    Gruß - die LeiDstelle
    Und nur so stimmt es !
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

  12. #12
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Moin moin,

    Tatsächlich ist in einem gemeinsamen Einsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst die Feuerwehr-Einsatzleitung dem Rettungsdienst in taktischen Fragen weisungsbefugt.
    Diese Befugnis endet aber in allen medizinischen Fragen: So wie es oben beschrieben wurde ("jetzt nicht an dem Fahrzeug den Patienten behandeln, wir wollen schneiden") ist natürlich nicht richtig, eher heißt es: Jetzt nicht schneiden, der Patient braucht eine Therapie.
    Die Wiesungsbefugnis beschränkt sich lediglich auf: Wo kommt der Verbandsplatz hin, wo der RTW-Halteplatz, wo landet der Hubschrauber usw.
    Welcher Patient zum Beispiel wann und wohin um mit welchem Fahrzeug gebracht wird, hat lediglich der LNA zu bestimmen.

    Und dann gibt es (kaum zu glauben aber wahr) Einsätze ohne Feuerwehr. Und da gilt es so, wie Etienne oben geschrieben hat.

    Gruß, Mr. Blaulicht

    Gruß, Mr. Blaulicht

  13. #13
    Registriert seit
    18.02.2004
    Beiträge
    268

    Mein Senf zum Thema:

    Tach Leute !!!

    Die ursprüngliche Frage bezog sich zwar explizit auf NRW, aber hier wurde auch zur angeblichen Situation in NDS geschrieben !!!

    Leider nicht korrekt :( !!!

    Anders als bei Feuerwehr-Einsätzen bleibt bei reinen RD-Einsätzen bis auf eine Ausnahme immer die Einsatzleitung bei der zuständigen Rettungsleitstelle !!!!
    (Das wollen viele immer nicht glauben, ist aber trotzdem so !)

    ->
    §6 NRettDG
    (2) ...Sie (die Rettungsleitstelle, Anm. von mir) ist gegenüber den im Rettungsdienstbereich tätigen Personen weisungsbefugt, jedoch während eines Einsatzes nicht gegenüber der Notärztin oder dem Notarzt in medizinischen Angelegenheiten und nicht gegenüber der Pilotin oder dem Piloten in flugtechnischen Angelegenheiten. ...


    -> RTW-Einsatz => EL bei der RLSt !!!
    -> RTW/NEF-Einsatz => EL bei der RLSt !!!

    Also EL nicht beim NA oder so !!!
    Als Arzt ist er aber laut Berufsordnung den ärztlichen Assistenzberufen in medizischen Angelegenheiten weisungsbefugt. Die eigentliche Einsatzleitung bleibt aber bei der RLSt .



    Ausnahme:
    §7 NRettDG : Örtliche Einsatzleitung

    ...

    (2) Die örtliche Einsatzleitung besteht mindestens aus einer Notärztin oder einem Notarzt, die oder der hierfür besonders fortgebildet sein muß (Leitende Notärztin oder leitender Notarzt), und einer technischen Leiterin oder einem technischen Leiter.

    (3) Die Rettungsleitstelle bestimmt im Einzellfall, ob die Örtliche Einsatzleitung an ihrer Stelle tätig wird.

    ...


    Regelungen, dass ersteintreffende arztbesetzte Rettungsmittel kommissarisch, d.h. auch ohne entsprechende Qualifikation, zur "Örtlichen Einsatzleitung" zu machen ergeben natürlich Sinn !!!
    Aber: Eine solche Regelung findet sich aber nicht in dem entsprechenden Gesetz !



    Soviel dazu !

    Gruß
    Bastel

  14. #14
    Ch.Koenig Gast

    Noch mehr Senf!

    Mahlzeit!

    Zitat Zitat von Bastel
    Anders als bei Feuerwehr-Einsätzen bleibt bei reinen RD-Einsätzen bis auf eine Ausnahme immer die Einsatzleitung bei der zuständigen Rettungsleitstelle !!!!
    (Das wollen viele immer nicht glauben, ist aber trotzdem so !)
    ->
    §6 NRettDG[...]
    Dann steht da im NRettDG bei allem Respekt und mit Verlaub gesagt - Mist. IMVHO.
    Wie kann denn eine Leitstelle gegenüber einem Einsatzmittel vor Ort weisungsbefugt sein, wenn sie die Lage (sowohl taktisch als auch medizinisch) vor Ort nicht oder nur unzureichend beurteilen kann? Nicht ohne Grund wird im Feuerwehrbereich in der Regel eine örtliche EL gebaut. Also kann der taktische EL im reinen RD-Einsatz einklich ausschließlich der RettAss. des RTW bzw. NEF sein. Und bis zum Einsatz und Eintreffen eines NA selbstverfreilich auch der medizinische.
    Im kombinierten oder FW-Einsatz geht diese latürnich an den EL der Feuerwehr über und der RD bildet einen Einsatzabschnitt (wo der führende RettAss einen Abschnittsleiter bildet). Nicht umsonst beginnen einige RD-Bereiche (in NRW) mittlerweile zumindest die NEF-Fahrer zu taktischen Führern (GrpFüRD) auszubilden.
    Jetzt kommt mir nur nicht mit Lagemeldungen an die Leitstelle - Ich hör mich schon funken: Zugang vorgenommen - Ringer läuft im Schuß ;-)

    Grüßle,

    Christian

  15. #15
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Hey Leute!

    Richtig ist, dass die Leitstelle weisungsbefugt ist, aber nur bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels.

    Wie will die Leitstelle denn beurteilen, wie die Lage vor Ort ist?
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •