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Thema: Einsatzleitung Rettungsdienst

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hoi,

    kann aber auch bissel anders sein ;) bissel mehr südlich von dir in RLP ist RD von FW getrennt. Also wenn die FW eintrifft, hat die nur die Einsatzleitung über die FW ;)

    MfG fabsi

  2. #2
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    Also, kenne das nur, auch in NRW das: RD, FW, HiOrg, u. sonstige jeweils eine eigene Einsatzleitung haben.
    Wenn jetzt mehrer der oben genannten Organisationen zusammenarbeiten, dann setzt sich die Einsatzleitung aus den jeweiligen Vertretern zusammen:

    Bsp.:
    VU Person klemmt mehrere Verletzte

    Einsatzleitung:
    EL FW
    LNA
    OrgL RD

    Brannt Seniorenheim MANV
    Einsatzleitung:
    EL FW
    LNA
    OrgL RD
    ZF EE HiOrg

    Vom erst eintreffende Fahrzeug hat der Ausbildungshöchste solange die EL bis das dafür zuständige Personal eintrifft, bzw. beim RD erst der RettAs RTW1 wird übernommen durch RettAs NEF bis zum eintreffen OrgL usw., ...

    Ich hoffe konnte Weiterhelfen.

    Mfg Christian

  3. #3
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    Hallo zusammen !

    @Fabpicard
    Das halte ich für ein Gerücht !
    In RLP hat die Feuerwehr ebenfalls die Gesamteinsatzleitung.

    Gruß - die LeiDstelle
    Zu lautes Sprechen erhöht die Reichweite des Funkgerätes nicht !

  4. #4
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    Hoi,

    Tja LeiDstelle da muss ich dich leider entäuschen ;) in Trier ist unser ELW für die Einsatzleitung da bis LNA und OrgL das übernehmen... dann koordiniert der ELW nurnoch... und die FW macht sowiso was sie will *g* Wobei die beiden ELWs aber direkt nebeneinander stehen für eine verbesserte "Fensterkommunikation"

    MfG Fabsi

  5. #5
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    162
    Was hat ein ELW mit der Einsatzleitung zu tun???

    Es geht hier um die EL, nicht um Führungsmittel.

    Die gesamt EL hat die Fw, dies ist in den einzelnen Ländern durch die Gesetze für die Gefahrenabwehr (Polizeigesetz) geregelt. Da geht es um die örtliche Zuständigkeit, das ist immer die Gemeinde / Stadt. Daraus ergibt sich, das die Fw als Vertreter der Stadt auftritt.
    Deswegen sind z.B. Orts- Gemeindebrandmeister etc. auch Vollzugsbeamte.
    Diese handeln im Auftrag der Stadt / Gemeinde indiesen Fällen.
    Ein Notarzt oder ein ORGL kann niemals die Gesamteinsatzleitung haben, da er nicht örtlich Zuständig ist.

    r.

  6. #6
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    Hallo zusammen !

    @russmeyer
    So sehe ich das auch.

    @fapicard
    Schau mal ins LBKG - hier der §25
    Hier heißt es unter anderem sinngemäß: "Die Einsatzleitung hat der Bürgermeister oder ein Beauftragter" - sprich der Einsatzleiter der Feuerwehr.

    Prinzipiell gilt folgendes:
    Alarmstufe 1 (A) - EL§25 - Bürgermeister bzw. Einheitsführer Fw
    Alarmstufe 2 (A) - EL§25 - Bürgermeister bzw. Wehrleiter
    Alarmstufe 3 (B) - EL§25 - Bürgermeister bzw. Wehrleiter
    Alarmstufe 4 (C) - EL§25 - Landrat bzw. KFI
    Alarmstufe 5 (D) - EL§25 - Landrat bzw. KFI

    Gruß - die LeiDstelle
    Zu lautes Sprechen erhöht die Reichweite des Funkgerätes nicht !

  7. #7
    Registriert seit
    08.10.2004
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    323
    Zitat Zitat von LeiDstelle

    @fapicard

    Schau mal ins LBKG - hier der §25
    Hier heißt es unter anderem sinngemäß: "Die Einsatzleitung hat der Bürgermeister oder ein Beauftragter" - sprich der Einsatzleiter der Feuerwehr.

    Gruß - die LeiDstelle
    Und nur so stimmt es !
    Die Wirbelsäule ist ein Knochen, der den Rücken herunter verläuft. Obendrauf sitzt der Kopf, untendrauf sitze ich.

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