Was hat ein ELW mit der Einsatzleitung zu tun???

Es geht hier um die EL, nicht um Führungsmittel.

Die gesamt EL hat die Fw, dies ist in den einzelnen Ländern durch die Gesetze für die Gefahrenabwehr (Polizeigesetz) geregelt. Da geht es um die örtliche Zuständigkeit, das ist immer die Gemeinde / Stadt. Daraus ergibt sich, das die Fw als Vertreter der Stadt auftritt.
Deswegen sind z.B. Orts- Gemeindebrandmeister etc. auch Vollzugsbeamte.
Diese handeln im Auftrag der Stadt / Gemeinde indiesen Fällen.
Ein Notarzt oder ein ORGL kann niemals die Gesamteinsatzleitung haben, da er nicht örtlich Zuständig ist.

r.