Zitat Zitat von LeiDstelle

@fapicard

Schau mal ins LBKG - hier der §25
Hier heißt es unter anderem sinngemäß: "Die Einsatzleitung hat der Bürgermeister oder ein Beauftragter" - sprich der Einsatzleiter der Feuerwehr.

Gruß - die LeiDstelle
Und nur so stimmt es !