Moin moin,
Tatsächlich ist in einem gemeinsamen Einsatz von Feuerwehr und Rettungsdienst die Feuerwehr-Einsatzleitung dem Rettungsdienst in taktischen Fragen weisungsbefugt.
Diese Befugnis endet aber in allen medizinischen Fragen: So wie es oben beschrieben wurde ("jetzt nicht an dem Fahrzeug den Patienten behandeln, wir wollen schneiden") ist natürlich nicht richtig, eher heißt es: Jetzt nicht schneiden, der Patient braucht eine Therapie.
Die Wiesungsbefugnis beschränkt sich lediglich auf: Wo kommt der Verbandsplatz hin, wo der RTW-Halteplatz, wo landet der Hubschrauber usw.
Welcher Patient zum Beispiel wann und wohin um mit welchem Fahrzeug gebracht wird, hat lediglich der LNA zu bestimmen.
Und dann gibt es (kaum zu glauben aber wahr) Einsätze ohne Feuerwehr. Und da gilt es so, wie Etienne oben geschrieben hat.
Gruß, Mr. Blaulicht
Gruß, Mr. Blaulicht





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