Moinmoin,

ich glaube, hier liegt ein kleines Missverständnis über die Befugnis einer EInsatzleitung vor:
Die Einsatzleitung - egal bei wem sie liegt - hat nur rein taktische Weisungsbefugnis. So legt die Rettungsleitstelle sehr wohl fest, wo der Patient hingebracht wird, weil nur sie weiß, wo überhaupt Betten verfügbar sind. Für die medizinische Versorgung ist lediglich der (Leitende) Notarzt oder bei dessen Abwesenheit der RettAs verantwortlich.

Gruß, Mr. Blaulicht