Tach !!!

Ich beziehe mich auf die Verhältnisse in NDS :

Gesetzes-Grundlage:
Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vom 29. Januar 1992

Solltet ihr mal reinschauen :) !

Fachlich ist daher meinem Beitrag von weiter Oben von mir nicht viel zuzufügen !

Da steht nix von wegen "dass die Leitstelle weisungsbefugt ist, aber nur bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels" !!!

Das verwechselt ihr mit den Verhältnissen bei Feuerwehr-Einsätzen !

Aber da besteht scheinbar sehr viel Klärungsbedarf !!!


Die ursprüngliche Frage bezog sich wie gesagt auf NRW und scheinbar auf "Solo"-RD-Einsätze !
(Also nix Feuerwehr im eigentlichen Sinne!)

Gruß
Bastel