Tach !!!
Ich beziehe mich auf die Verhältnisse in NDS :
Gesetzes-Grundlage:
Niedersächsisches Rettungsdienstgesetz (NRettDG) vom 29. Januar 1992
Solltet ihr mal reinschauen :) !
Fachlich ist daher meinem Beitrag von weiter Oben von mir nicht viel zuzufügen !
Da steht nix von wegen "dass die Leitstelle weisungsbefugt ist, aber nur bis zum Eintreffen des ersten Rettungsmittels" !!!
Das verwechselt ihr mit den Verhältnissen bei Feuerwehr-Einsätzen !
Aber da besteht scheinbar sehr viel Klärungsbedarf !!!
Die ursprüngliche Frage bezog sich wie gesagt auf NRW und scheinbar auf "Solo"-RD-Einsätze !
(Also nix Feuerwehr im eigentlichen Sinne!)
Gruß
Bastel




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