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Thema: Einsatzleitung Rettungsdienst

  1. #31
    Registriert seit
    10.02.2002
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    182
    Hallo,

    auch wenn die Notfallrettung oder der Krankentransport nicht gerade meine Steckenpferde sind, habe ich das Rettungsdienstgesetz NRW mal durchgeblättert. Dieses macht über Einsatzleitung und Verantwortung keine aussage, außer, dass die Leitstelle für die Lenkung der Rettungsdiensteinsätze zuständig ist. Das macht ja auch Sinn, weil:

    Solange der Einsatz nur ein Rettungsmittel erfordert, haben die sich selber zu koordinieren. Sobald mehrere Einsatzmittel benötigt werden, liegt immer ein äußerer Einfluss vor. zB. ein Unglück oder eine Naturkatastrophe. Dann ist es ein Einsatz gemäß §1 Abs. 1 FSHG (Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung) bei dem immer ein durch die Gemeinde benannter Verantwortlicher (Einsatzleiter) da sein muss. Bis zu dessen Eintreffen regelt das FSHG, daß der zuerst Eingetroffene.

    § 26
    Leitung der Abwehrmaßnahmen
    Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 leitet der von der Gemeinde bestellte Einsatzleiter
    die Abwehrmaßnahmen. Bis dieser die Einsatzleitung übernimmt, leitet der zuerst am Einsatzort
    eintreffende oder bisher dort tätige Einheitsführer den Einsatz
    Die Begriffe OrgL oder LNA werden in beiden Gesetzen nicht definiert. Wo deren Aufgaben oder Kompetenzen festgelegt sind, ist mir nicht bekannt.
    ***keine Signatur***

  2. #32
    Registriert seit
    02.03.2004
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    209
    Zitat Zitat von Ch.Koenig
    Eine Frage von Manpower. Nicht jede Dorflöschwehr hat im ersten Abmarsch eine volle Gruppe. Dann muß halt auch der GrpFü mit anfassen. Wo bleibt da die taktische Führung?

    Christian
    Zum einen vermischt Du da aber stark Theorie und Praxis:
    Theorie/Gesetzteslage: der GF des ersten FW-Fzg IST EL !!!
    Praxis: KANN das von Dir genannte Szenario sein.
    ABER: Der GF tut sehr gut daran, NICHT selbst Hand anzufassen, da er sonst keinen Einsatz leiten kann, was er aber tunlichst machen sollte, denn: wer macht es denn sonst ???
    Also etwas mehr Theorie in die Praxis umsetzten: was helfen lauter Indianer wenn kein Häuptling da ???
    Und vielleicht noch eine Nr. weiter: wenn keine Löschgruppe ausrückt, dann i.d.R. doch eine Staffel, dann muß sich der GF/StF halt auf das machbare beschränken (Lage erkunden, Gefahrenschwerpunkt ausmachen, Entschluß fassen, Befehl geben, ...) und Kräfte nachfordern. ABER er ist und bleibt GF/StF und zumindest solange EL bis nach entsprechendem LandesFwG der örtlich zuständige EL (z.B. Kdt, SBM/KBM o.ä.) eintrifft.
    Geändert von ElectricDreamBoy (04.05.2006 um 21:09 Uhr)

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