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Thema: Einsatzleitung Rettungsdienst

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  1. #1
    Ch.Koenig Gast

    oh je :-)

    Na, da hab ich ja was böses behauptet ;-)

    Zitat Zitat von F64098
    Leider falsch.
    Die meisten Rettungsdienstgesetze/Landesrettungsdienstpläne und die Richtlinien für den Krankentransport sehen das, zum Glück, etwas anders.
    Ad 1) Die KTP-Richtline sagt hierzu gar nichts, oder ich bin blind.
    Ad 2) Ich beziehe mich hier auf §2(1) RettGNW, der sagt, dass eine geeignete Einrichtig anzufahren ist. Da steht nix von Weisungsrecht der Leitstelle, oder wer festlegt, welche Einrichtig das ist, drin. Auch nix von der nächst(best)en. Wenn andere Landesrettungsdienstgesetze, die ich im Detail nicht kenne und jetzt auch nicht alle nachlesen will, das anders sehen und regeln, dann will zumindest ich nicht von Glück im Sinne des Patienten sprechen.
    In §8(1) steht: Die Leitstelle lenkt die Einsätze des Rettungsdienstes.
    Soweit unbestritten, doch sind Einsatzlenkung und taktisches Führen an der E-Stelle 2 Paar Schuhe.
    Zitat Zitat von F64098
    Wesentlich sind freie Behandlungskapazitäten. Was nützen 10 freie ITS-Betten, wenn kein freier OP verfügbar oder das CT defekt ist?
    Im Prinzip stimme ich dir zu, jedoch führt die Leitstelle einen Bettennachweis, keinen OP-Nachweis. Diese Art von Informationen werden oft nur auf besondere Nachfrage vermittelt. Leider.
    In der Realität sieht das so aus, dass das Team an der E-Stelle Behandlungskapazitäten abfragt und dann von der Leitstelle möglichst mehrere Häuser zur Auswahl genannt bekommt. Das Team entscheidet dann in Zusammenarbeit mit Patient u/o Angehörigen über das anzufahrende Zielkrankenhaus und die Leitstelle wird hierüber in Kenntnis gesetzt. Sollte die Leitstelle das dann verweigern (wie will sie das wirksam?) so hat sie das gut zu begründen. Ähnlich sieht es mit weiteren angeforderten Rettungsmitteln aus. Ein taktischer Führer entscheidet weniger über einzelne Fahrzeuge, die nachrücken, sondern über Behandlungskapazitäten. Die Leitstelle hat dann die Aufgabe, das zu bedienen oder einen Grund dafür zu nennen, warum sie das nicht kann.
    Beispiel: 1 VU mit 2 Schwer- und 3 Leichtverletzten. Ersteintreffender RTW nennt der Leitstelle genau das und fordert Behandlungs- und Transportkapazitäten dafür an. Und wenn sie mir dann einen weiteren RTW, 1-2 NEF und 3 KTW schickt solls mir recht sein.
    Anderes Beispiel wäre zum Bleistift ein Patient mit akutem Koronarsyndrom, wo ein nahegelegenes Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung schlichtweg umgangen wird und das, in erreichbarer Nähe gelegene Haus mit Katheterinterventionsmöglichkeit angefahren wird. Ich möchte die Leitstelle sehen, die das zu verhindern versucht. Das wirds zumindest in NRW so nicht geben.

    Christian

  2. #2
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    Zitat Zitat von Ch.Koenig
    Na, da hab ich ja was böses behauptet ;-)

    Ad 1) Die KTP-Richtline sagt hierzu gar nichts, oder ich bin blind.
    Doch.
    Nein, nicht unbedingt. ;-)

    §3 Abs. 2 der Richtlinie regelt, daß "in der Regel" die nächstgelegene und geeignete Einrichtung anzufahren ist.
    Das ist vom "nächstbesten" qualitativ dann doch ein ganzes Stückchen weit weg.

    Ad 2) Ich beziehe mich hier auf §2(1) RettGNW, der sagt, dass eine geeignete Einrichtig anzufahren ist.
    Wenn es innerhalb eines bestimmten Radius mehrere geeignete Einrichtungen gibt, die medizinisch identische Versorgung bieten, kann die Leitstelle sehr wohl, allerdings nur bei vorliegen eines triftigen Grundes, das Fahrziel vorgeben.


    Soweit unbestritten, doch sind Einsatzlenkung und taktisches Führen an der E-Stelle 2 Paar Schuhe.
    Da stimme ich Dir zu. Leider hat es der RD nicht ganz einfach, vom Beginn des Einsatzes an, einen taktischen Führer/eine taktische Führung aufzustellen.
    Außerhalb der Großstädte sind die Eintreffzeiten für OrgL/LNA meist weitab von sinnvollen Werten und auch der erste "freie" Mitarbeiter, sprich der NEF-Fahrer, taucht i.d.R. erst nach längerer Zeit auf.
    Bei den Helmis ist bereits mit Ankunft des ersten Fahrzeugs eine Führungskraft vor Ort, bzw. sogar "der Einsatzleiter".

    Anderes Beispiel wäre zum Bleistift ein Patient mit akutem Koronarsyndrom, wo ein nahegelegenes Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung schlichtweg umgangen wird und das, in erreichbarer Nähe gelegene Haus mit Katheterinterventionsmöglichkeit angefahren wird. Ich möchte die Leitstelle sehen, die das zu verhindern versucht. Das wirds zumindest in NRW so nicht geben.
    , weil das erstgenannte Haus, mangels Katheterlabor, nicht das geeignete Haus ist. Von daher wird es das wohl nirgends geben.


    MfG

    Frank

  3. #3
    Ch.Koenig Gast
    Zitat Zitat von F64098
    §3 Abs. 2 der Richtlinie regelt (...)
    Dein Punkt. Das Detail habe ich scheinbar immer überlesen. Doch bin ich der Auffassung, dass das seitens der Kostenträger nicht so eng gefaßt wird. Außer vielleicht von der Gesundheitskasse mit den 3 großen grünen Buchstaben vielleicht. Auf jeden Fall noch ein Argument, diese Richtlinie abzulehnen, da somit quasi durch die Hintertür die freie Arztwahl beschränkt wird.
    Wenn es innerhalb eines bestimmten Radius mehrere geeignete Einrichtungen gibt, die medizinisch identische Versorgung bieten, kann die Leitstelle sehr wohl, allerdings nur bei vorliegen eines triftigen Grundes, das Fahrziel vorgeben.
    Nichts anderes habe ich gesagt. Sollte die Leitstelle anderer Meinung sein, als das Team vor Ort, so hat sie das gut zu begründen. Um zum Kern zurückzukommen sagen wir doch einfach folgendes:
    Die Leidstelle hat bis zum Eintreffen des 1. RTW das sagen (Informationsvorsprung), danach der jeweils fachlich oder führungstechnisch höchstqualifizierte Mensch vor Ort. Ausnahmen bestätigen oder haben die Regel in begründeten Fällen.

    Außerhalb der Großstädte sind die Eintreffzeiten für OrgL/LNA meist weitab von sinnvollen Werten und auch der erste "freie" Mitarbeiter, sprich der NEF-Fahrer, taucht i.d.R. erst nach längerer Zeit auf.
    Dem widerspreche ich dir.
    a) Ist der taktische Führer nicht zwingend erst der OrgL. Siehe meine Aussage zu den GrpFüRD.
    b) Ist der NEF-Fahrer (den es ja zumindest in Deutschland, nicht jedoch in Bayern, zumeist gibt) in fast jedem Fall in vertretbarem Zeitrahmen eintreffend. Und ansonsten muß in jedem Fall sowieso der RettAss des 1. RTW die Einsatzleitung in der Anfangsphase des Einsatzes schmeißen, da der RTW in der Regel immer das ersteintreffende RM sein wird. Somit steht und fällt der Einsatz schon mit den ersten Maßnahmen, die von da an getroffen werden. Ideales Beispiel immer wieder der beliebte VU mit mehreren beteiligten Fzg und benötigter technischer Hilfe. Da dann schon die Aufstellung des RTW direkt an den verunfallten Fzg. Oder ähnliches gilt für Feuereinsätze...
    Bei den Helmis ist bereits mit Ankunft des ersten Fahrzeugs eine Führungskraft vor Ort, bzw. sogar "der Einsatzleiter".
    Eine Frage von Manpower. Nicht jede Dorflöschwehr hat im ersten Abmarsch eine volle Gruppe. Dann muß halt auch der GrpFü mit anfassen. Wo bleibt da die taktische Führung?

    Christian

  4. #4
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    Zitat Zitat von Ch.Koenig
    Dein Punkt. Das Detail habe ich scheinbar immer überlesen. Doch bin ich der Auffassung, dass das seitens der Kostenträger nicht so eng gefaßt wird. Außer vielleicht von der Gesundheitskasse mit den 3 großen grünen Buchstaben vielleicht. Auf jeden Fall noch ein Argument, diese Richtlinie abzulehnen, da somit quasi durch die Hintertür die freie Arztwahl beschränkt wird.
    Wieso durch die Hintertür? Wunschkonzert kostet extra. War schon immer so.
    Den Weitertransport kann er doch gerne kriegen, wenn er ihn bezahlt.

    Dem widerspreche ich dir.
    a) Ist der taktische Führer nicht zwingend erst der OrgL. Siehe meine Aussage zu den GrpFüRD.
    Jain.
    Die anderen eingesetzten Kräfte haben halt primär andere Aufgaben. Natürlich ist der NEF-Fahrer eher "übrig", als ein Mitglied einer 2-köpfigen RTW-Besatzung.

    b) Ist der NEF-Fahrer (den es ja zumindest in Deutschland, nicht jedoch in Bayern, zumeist gibt) in fast jedem Fall in vertretbarem Zeitrahmen eintreffend.
    Selbst das kann im ländlichen Raum/unter ungünstigen Umständen erst dann sein, wenn die Sichtung und andere Dinge bereits geschehen sind.

    Ideales Beispiel immer wieder der beliebte VU mit mehreren beteiligten Fzg und benötigter technischer Hilfe. Da dann schon die Aufstellung des RTW direkt an den verunfallten Fzg.
    Wenn man dazu schon Führungskräfte braucht, ist bei der Ausbildung des Personals aber einiges schiefgelaufen. Und ja, solche Parkkatastrophen passieren fast überall und sehr oft.

    Eine Frage von Manpower. Nicht jede Dorflöschwehr hat im ersten Abmarsch eine volle Gruppe. Dann muß halt auch der GrpFü mit anfassen. Wo bleibt da die taktische Führung?
    Beim taktischen Führer. Der sich vorübergehend auch anderen Dingen widmen muß.
    Aber de facto ist er eben bereits mit dem ersten Auto vor Ort. Im Gegensatz zum RD.
    Auch der RettAss des 1. RTW kann sich nicht unbedingt in irgendwelchen taktischen Dingen verkünsteln sondern muß sich spätestens nach der Lagemeldung um seine Kranken kümmern.

    MfG

    Frank

  5. #5
    Registriert seit
    10.02.2002
    Beiträge
    182
    Hallo,

    auch wenn die Notfallrettung oder der Krankentransport nicht gerade meine Steckenpferde sind, habe ich das Rettungsdienstgesetz NRW mal durchgeblättert. Dieses macht über Einsatzleitung und Verantwortung keine aussage, außer, dass die Leitstelle für die Lenkung der Rettungsdiensteinsätze zuständig ist. Das macht ja auch Sinn, weil:

    Solange der Einsatz nur ein Rettungsmittel erfordert, haben die sich selber zu koordinieren. Sobald mehrere Einsatzmittel benötigt werden, liegt immer ein äußerer Einfluss vor. zB. ein Unglück oder eine Naturkatastrophe. Dann ist es ein Einsatz gemäß §1 Abs. 1 FSHG (Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung) bei dem immer ein durch die Gemeinde benannter Verantwortlicher (Einsatzleiter) da sein muss. Bis zu dessen Eintreffen regelt das FSHG, daß der zuerst Eingetroffene.

    § 26
    Leitung der Abwehrmaßnahmen
    Bei der Erfüllung der Aufgaben nach § 1 Abs. 1 leitet der von der Gemeinde bestellte Einsatzleiter
    die Abwehrmaßnahmen. Bis dieser die Einsatzleitung übernimmt, leitet der zuerst am Einsatzort
    eintreffende oder bisher dort tätige Einheitsführer den Einsatz
    Die Begriffe OrgL oder LNA werden in beiden Gesetzen nicht definiert. Wo deren Aufgaben oder Kompetenzen festgelegt sind, ist mir nicht bekannt.
    ***keine Signatur***

  6. #6
    Registriert seit
    02.03.2004
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    209
    Zitat Zitat von Ch.Koenig
    Eine Frage von Manpower. Nicht jede Dorflöschwehr hat im ersten Abmarsch eine volle Gruppe. Dann muß halt auch der GrpFü mit anfassen. Wo bleibt da die taktische Führung?

    Christian
    Zum einen vermischt Du da aber stark Theorie und Praxis:
    Theorie/Gesetzteslage: der GF des ersten FW-Fzg IST EL !!!
    Praxis: KANN das von Dir genannte Szenario sein.
    ABER: Der GF tut sehr gut daran, NICHT selbst Hand anzufassen, da er sonst keinen Einsatz leiten kann, was er aber tunlichst machen sollte, denn: wer macht es denn sonst ???
    Also etwas mehr Theorie in die Praxis umsetzten: was helfen lauter Indianer wenn kein Häuptling da ???
    Und vielleicht noch eine Nr. weiter: wenn keine Löschgruppe ausrückt, dann i.d.R. doch eine Staffel, dann muß sich der GF/StF halt auf das machbare beschränken (Lage erkunden, Gefahrenschwerpunkt ausmachen, Entschluß fassen, Befehl geben, ...) und Kräfte nachfordern. ABER er ist und bleibt GF/StF und zumindest solange EL bis nach entsprechendem LandesFwG der örtlich zuständige EL (z.B. Kdt, SBM/KBM o.ä.) eintrifft.
    Geändert von ElectricDreamBoy (04.05.2006 um 21:09 Uhr)

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