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Thema: Blaulicht an Privatfahrzeug

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Es muss dabei aber unterschieden werden, ob etwas nur "geduldet" wird, oder ob es auch zugelassen ist.
    So mag es zwar sein, dass die Polizei Dich nicht verwarnt, wenn Du einen beleuchteten Dachaufsetzer auf dem Auto hast, Du aber sehr wohl den Versicherungsschutz verlierst, wenn Du dadurch einen Unfall verursachst (was zugegebenermaßen schwer vorstellbar ist bei einem stehenden Fahrzeug).

    Worauf ich hinauswill: Nur weil die örtliche Polizei etwas nicht ahndet, muss es nicht rechtens sein.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Aber das kommt doch aufs gleiche raus als wie wenn du ne orange Rundumleuchte auf's Dach pappst um dein Auto wenn es wo ungünstig parkt kenntlich zu machen, oder?
    Weil die Lichter sind bei stehenden Kfz laut StVZO zugelassen.
    Es geht nur drum dass während der Fahrt keiner durch des Licht irritiert wird

  2. #2
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    Zitat Zitat von miche Beitrag anzeigen
    Weil die Lichter sind bei stehenden Kfz laut StVZO zugelassen.
    Wo steht das?

  3. #3
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    Zitat:Zitat von miche
    Weil die Lichter sind bei stehenden Kfz laut StVZO zugelassen.

    Wo steht das?
    natürlich in §38 abs 3.
    (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
    Also kann er gerne das gelbe Blinklicht nutzen denn er fährt ja bestimmt ungewöhnlich langsam zum Gerätehaus ;)

  4. #4
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    Zitat Zitat von J@n Beitrag anzeigen
    natürlich in §38 abs 3.


    Also kann er gerne das gelbe Blinklicht nutzen denn er fährt ja bestimmt ungewöhnlich langsam zum Gerätehaus ;)
    Zum einen das und zum anderen wenn man in irgend nen Katalog reinschaut wos sowas verkauft wird (Westfalia zum Beispiel) ließt man des da a immer....
    Wobei ich demjenigen der mit nem gelben Blinklicht zum Gerätehaus fährt schon sehr große minderwertigkeitskomplexe unterstelle...
    Schneller fahren darf ma ja trotzdem ned...
    Aber wir schweifen schon wieder zu sehr vom eigentlichen Thema ab...

    MfG Miche

  5. #5
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Nein, Du kennst den Unterschied zwischen §38 und §35 eben offensichtlich nicht.Gruß, Mr. Blaulicht
    Doch tu ich... aber scheinbar schreibe ich es falsch oder du interpretierst es falsch. naja.. spielt keine Rolle... nun ewig drauf rumkauen bringts ja auch ned...

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