Hallo !Original geschrieben von rw2
Also ich sage nur das ist nicht ganz richtig, Du hast keine sonderrechte mit dem privatfahrzeug! Habe es live erlebt und sage dazu nur lass dich nicht erwischen!
§35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
Steht hier aber anders....und somit bleibt es dabei, das es die Sonderrechte gibt mit dem PKW.
Allerdings können die Länder eigene Erlasse gegen das Sonderrecht mit Privat-PKW aussprechen!
Aber grundsätzlich ist es erlaubt ...!
MfG