Wenn der Dachaufsetzer unbeleutet ist, ist das kein Problem. Dann kann ich auch nen Dachaufsetzer mit Micky Maus oder Totenkopf draufsetzen.
Anders sieht es nur bei _beleuchteten_ Zusätzen am Kfz aus. Die Änderungen an der Lichttechnischen Anlage sind genehmigungs, -bzw. zulassungpflichtig.
Siehe insbesondere die Diskussion bis vor wenigen Jahren zum Thema Frontblitzer, oder zur Zeit Springlichtschaltung.