Seite 5 von 7 ErsteErste 1234567 LetzteLetzte
Ergebnis 61 bis 75 von 115

Thema: Blaulicht an Privatfahrzeug

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Das gilt sowohl für Privat PKWs als auch für Einsatzfahrzeuge sämtlicher Orgs.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #2
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Ja aber die haben neben SOSI auch noch eine auffällige Lackierung
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
    Registriert seit
    20.07.2002
    Beiträge
    294
    sonerrecht am privat PKW ist eine rechtliche grauzone,auch wenn es manche nicht wahrhaben wollen. kommt es zu einem unfall muss ich mich dennoch verteidigen auch vor gericht, dazu gabs auch schon viele gerichtsurteile wo einem die sonderrechte nichts brachten.

  4. #4
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Original geschrieben von rotkreuz
    sonerrecht am privat PKW ist eine rechtliche grauzone,auch wenn es manche nicht wahrhaben wollen. kommt es zu einem unfall muss ich mich dennoch verteidigen auch vor gericht, dazu gabs auch schon viele gerichtsurteile wo einem die sonderrechte nichts brachten.
    Man man man ...
    Das ist keine rechtliche Grauzone ...selbst das Bundesverkehrsministerium hat den Feuerwehrmännern im Privat PKW die Sonderrecht zugesprochen.

    Und zu deinem Unfall bei Benutzung mit Sonderrechten ist eigentlich immer der Sonderrechtsfahrer schuld weil er seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Und wenn der Bundeskanzler es in einer Fernsehansprache bekannt gegeben hätte

    1. Recht spricht in dem Fall der Richter
    2. Richtig! die Sorgfaltspflicht liegt an dem hinter dem Steuer
    3. Die Vorwürfe, die schlaflosen Nächte und all das wenn du in deiner Blaulichtgeilheit mit 130 vor einem Kindergarten ein Kind wegen einer Katze auf dem Baum totfährst nimmt dir niemand da hast du alleine die Torte im Gesicht


    Und dann steht keiner der Kameraden die dir immer bei deinem Abenteuerlichen Fahrmanöver zugejubelt haben hinter dir
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  6. #6
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    1. Bin ich nicht einer der blaulicht geilen nur weil ich die Sache so sehe.
    2. Hast du irgendwie die Gewalteinteilung in Deutschland anscheinend nicht verstanden ...
    Was der Unterschied zwischen Legislative und Judikative Gewalt ist.
    Denn wenn der Gesetzgeber sagt der Feuerwehrmann darf das dann kann ein Richter dies dem Feuerwehrmann nicht absprechen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
    Registriert seit
    15.04.2002
    Beiträge
    331
    @Alex22
    Lern du erst mal die Gewaltenteilung. Sei mal ruhig, wenn du keine Ahnung hast.

    Hanibal hat Recht.

    Die Richter stellen Schuld und Recht fest. Die Legislative erlässte Gesetze und Verordnungen ect. Aber die Richter legen diese Gesetzgebung aus. Und die Richter haben letztendlich das letzte Wort in der Rechtssprechung.
    Geändert von telemanne (27.11.2005 um 19:29 Uhr)

  8. #8
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.363
    Original geschrieben von telemanne
    Jetzt muss ich auch noch ein kleines Wörtchen dazugeben.
    Als Empfehlung an alle die meinen, § 35 StVO befreit auch vom 36er StVO.

    - Wenn die Polizei sagt anhalten, dann meint die auch anhalten und nicht weiterfahren. Das gilt auch für die Herren mit Dachaufsetzer auf dem Dach. Wer nicht anhält und weiterfährt, risikiert die Anwendung von unmittelbarem Zwang (also quasi Gewalt) und das ist rechtlich zulässig.
    Und da zieht auch die Dachaufsetzerfraktion den Kürzeren.

    Also anhalten und freundlichen miteinander reden. Und wenn der Kollege meint, dass der kleine Grisu fünf Minuten später zum Einsatz kommt, weil erst ein Knöllchen ausgestellt wird, dann ist das halt so. Punkt. Zeichen und Weisungen eines
    Polizeibeamten sind zu befolgen.

    Und zu der nicht enden wollenden Sonder/Wegerechtsdebatte hier ein Beitrag aus einem anderen Thema von mir, der schon etwas älter ist, aber immer noch aktuell.

    ------------------------

    zitat:Original geschrieben von telemanne
    Tag!

    Sonderrecht Wegerecht sind zwei ganz unterschiedliche Dinge und strikt voneinander zu unterscheiden.

    Das Sonderrecht (§ 35 StVO) gibt D I R als Fahrer das Recht Dich über die Vorschriften der StVO hinwegzusetzen, wenn das zur Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe drigend geboten ist.

    Das Wegerecht (§ 38 StVO) verpflichtet A N D E R E Verkehrsteilnehmer einem bevorrechtigten Fahrzeug sofort freie Bahn zu schaffen, wenn höchste Eile geboten ist um
    - Menschenleben zu retten,
    - schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden,
    - eine Gefahr für die öS od öO abzuwehren,
    - bedeutende Sachwerte zu erhalten oder
    - flüchtige Personen zu verfolgen.
    Bevorrechtigt ist ein Fahrzeug im Sinne dieser Vorschrift nur, wenn es Blaues Binklicht UND Einsatzhorn eingeschaltet hat.

    Wegerecht scheidet für Dich als Feuerwehrmann im Privat PKW aus, weil dein PKW nicht mit Blaulicht und Einsatzhorn ausgerüstet sein darf. :-(
    Machst du doch ein Blaulicht unerlaubt aufs Dach -> Erlöschen Betriebserlaubnis kein Versicherungsschutz. Also sein lassen.

    Sonderrecht darfst du in Anspruch nehmen, um nach einem Alarm zum Gerätehaus zu gelangen oder zur Einsatzstelle. Wenn du dann diese Sonderrechte in Anspruch nimmst, obliegt dir als Sonderrechtsfahrer eine ganz besondere Sorgfaltspflicht um Unfälle zu verhindern.
    Mein Tipp: Sonderrechte nur ganz sparsam einsetzen. Ich würde auf gar keinen Fall einem anderen VT die Vorfahrt nehmen oder überholen, wenn von vorne herein klar ist, dass der Entgegenkommende voll bremsen muss (dann evtl. Gefährdung im Straßenverkehr § 315 c StGB).
    Wenn du schneller fährst als du darfst oder nachts um drei über eine rote Ampel fährst, wenn sonst nichts anderes in der Nähe ist, dürftest Du keine Probleme bekommen.

    Wenn es trotzdem zum Unfall kommt, weil Du sich über die StVO hinweggesetzt hast (augrund § 35 StVO Sonderrecht), hast Du deine besondere Sorfaltspflicht ausser Acht gelassen und DU bist der Depp dabei.
    Seid also alle tausendmal vorsichtiger als sonst.
    Lieber später und sicher am Einsatzort ankommen, wie gar nicht!

    Hoffe konnte Dir ein wenig helfen.
    Gruß
    ------------------------
    UND
    ------------------------

    Tag!
    @ andreas 53/01

    zitat:Original geschrieben von Andreas 53/01

    Blaulicht alleine, das ist klar, darf nicht sein!



    Stimmt so nicht ganz. § 38 (2) StVO sagt aus:

    Blaues Blinkleicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder Einsatzstellen bei EINSATZFAHRTEN oder bei Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden. (O-Ton)

    Also die rechtliche Möglichkeit, nur mit Blaulicht zu fahren, gibts.


    Gruß!
    ------------------------
    Bei Fragen, bitte fragen! ;-)
    Hallo !

    Danke :-S

    Das bezog sich auf die Ausrüstung mit blauem Blinklicht , demzufolge,
    müssen nach §55 StVZO (3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.

    Ich sag nix mehr . . . der Hannibal hat Recht weil er die Rechtslage gegen sich und für die anderen Anwendet ( Allgemeine Sorgfaltspflicht ), der Alex22 hat Recht, weil er die StVO zitiert ( Anwendung der StVO ), nicht mehr und nicht weniger!

    MfG

  9. #9
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    Original geschrieben von telemanne
    @Alex22
    Lern du erst mal die Gewaltenteilung. Sei mal ruhig, wenn du keine Ahnung hast.

    Hanibal hat Recht.

    Die Richter stellen Schuld und Recht fest. Die Judikative erlässte Gesetze und Verordnungen ect. Aber die Richter legen diese Gesetzgebung aus. Und die Richter haben letztendlich das letzte Wort in der Rechtssprechung.
    Soso ...
    Die Judikative erläßt Gesetze. Interessant ...
    Alles wird gut.

    PS: Die Judikative sind die Gerichte.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
    Registriert seit
    29.05.2004
    Beiträge
    957
    Original geschrieben von Alex22
    Soso ...
    Die Judikative erläßt Gesetze. Interessant ...
    Alles wird gut.

    PS: Die Judikative sind die Gerichte.

    Gleich kommt das er sich verschrieben hat, wetten?!? ;-)


    @telemanne:

    Judikative = Rechtssprechende Gewalt
    Exikutive = Ausführende Gewalt
    Legislative = Gesetzgebende Gewalt

    Übrigens: Selbst ein Richter muss sich an das Gesetz halten. Wenn das StGB sagt du bekommst maximal 2Jahre, kann er dich nicht für 10 Jahre in den Bau schicken. Und die Richter stellen nicht Recht oder Schuld fest, sondern sie sprechen recht!


    In diesem Sinne....

  11. #11
    Registriert seit
    15.04.2002
    Beiträge
    331
    Ja sorry, mein Fehler, hab mich in der Eile vertan! ;-) Ihr wisst ja was gemeint war...

  12. #12
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.257
    es sei dir verziehen :-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
    Registriert seit
    03.06.2004
    Beiträge
    518
    Och des is aber nett, alle versöhnen sich wieder :-)
    MfG Basti

    Ich wünschte, du könntest dir die physischen, emotionale und mentale Belastung von stehengelassenem Essen, verlorenem Schlaf und verpasster Freizeit vorstellen, zusammen mit all den Tragödien, die meine Augen gesehen haben.

  14. #14
    Registriert seit
    11.09.2005
    Beiträge
    3.360
    Ich kann dieses GEschmuse nicht ertragen... Deshalb neues Öl fürs Feuer :-)

    Also alex 22 ich habe niemanden und erst recht nicht dies angegriffen

    Ich habe das DU nur benutzt das sich jeder der das liest darüber Gedanken macht u nicht sagt: "das geht mich nichts an, ist nur für die anderen" war also nur ein bisschen Drama, denkt trotzdem nach

    Ich will keinem seine Sonderrechte absprechen ich will nur klarstellen das man in seinem PrivatPKW zwar Sonderrechte mehr oder weniger hat (nicht in der Luft zerreissen - Danke) aber sie nicht nach aussen nicht sichtbar machen kann und sie somit nicht durchsetzen kann
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  15. #15
    Registriert seit
    18.08.2003
    Beiträge
    629
    ich sehe das auch so wie mein vorredner, der Schlüsseldienst :-)
    Geändert von testman (27.11.2005 um 17:08 Uhr)
    Wer Engel aus der Hölle holt, braucht Teuflisch gute Schuhe

    HAIX FireFlash -PRO- mit dem neuen patentiertem Schnürsystem

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •