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Thema: Blaulicht an Privatfahrzeug

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Toby Gast
    Doch, diese Aufsetzer sind definitiv nicht zugelassen.
    Und der TÜV Aufkleber nützt Dir da auch nichts. Der TÜV bestätigt
    Dir ja nur, daß das Gerät ohne Gefahren genutzt werden kann.
    Oder schraubst Du dir auch einen Föhn aufs Auto wo so ein Aufkleber drauf ist.
    Und die Sache mit den Sonderrechten ist auch so ein Thema für sich. Ich würde mich vor allem in einem Privat PKW nie darauf verlassen, daß ich sie habe. Im Zweifel bist IMMER Du der gearschte.

    Gruß,
    Tobi

  2. #2
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    Also was ihr da sagt ist voll der blödsinn mann darf auch nachts nicht mit seinem privat fahrzeug im einsatzfall nicht über rot fahren!!!!!! Das ist bewissen habe ich selbst erlebt und erfahren müssen!!!!

  3. #3
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    Original geschrieben von rw2
    Also was ihr da sagt ist voll der blödsinn mann darf auch nachts nicht mit seinem privat fahrzeug im einsatzfall nicht über rot fahren!!!!!! Das ist bewissen habe ich selbst erlebt und erfahren müssen!!!!
    Doch. Man hat im Grunde die selben Sonderrechte wie ein "normales" Einsatzfahrzeug, eben nur nicht das Recht, dass andere Platz machen müssen.
    Wenn ich im Einsatz vor einer Ampel stehe die rot ist und es kommt keiner: Fahre ich. Wenn die anderen halten würden (freiwillig): Fahre ich.

  4. #4
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    Also ich sage nur das ist nicht ganz richtig, Du hast keine sonderrechte mit dem privatfahrzeug! Habe es live erlebt und sage dazu nur lass dich nicht erwischen!

  5. #5
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    Original geschrieben von rw2
    Also ich sage nur das ist nicht ganz richtig, Du hast keine sonderrechte mit dem privatfahrzeug! Habe es live erlebt und sage dazu nur lass dich nicht erwischen!
    Hallo !

    §35 Sonderrechte

    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

    Steht hier aber anders....und somit bleibt es dabei, das es die Sonderrechte gibt mit dem PKW.
    Allerdings können die Länder eigene Erlasse gegen das Sonderrecht mit Privat-PKW aussprechen!

    Aber grundsätzlich ist es erlaubt ...!

    MfG

  6. #6
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    Original geschrieben von rw2
    Also was ihr da sagt ist voll der blödsinn mann darf auch nachts nicht mit seinem privat fahrzeug im einsatzfall nicht über rot fahren!!!!!! Das ist bewissen habe ich selbst erlebt und erfahren müssen!!!!
    Du DARFST in der Nacht, so wie am Tag im Einsatzfall über ne rote Ampel fahren!! Nur solltest du hald nicht gerade mit 150 Km/h über ne Kreuzung scheppern, denn wenn was passiert bist du dran, da du die Stvo nur im angemessenen Maße übertreten darfst!! Daher an ner Kreuzung einfach abbremsen/ anhalten und auf freie Bahn warten und dann fahren. Wenn du beim überfahren einer roten Ampel geblitzt wirst, holst du dir einfach nen Wisch vom Komandanten, dass du da auf Einsatzfahrt warst und von dem Busgeld wird im Normalfall abgesehen! Auch musst du nicht unbedingt anhalten, wenn dich ein Polizeifahrzeug aufhalten will.

    Wo kähmen wir denn hin, wenn die Mitglieder einer freiwilligen Wehr an allen roten Ampeln anhalten müssten? Dann hätte wir ausrückezeiten von 15min oder höher!
    MFG Flo

  7. #7
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    Original geschrieben von Freakmaster
    Auch musst du nicht unbedingt anhalten, wenn dich ein Polizeifahrzeug aufhalten will.
    Bist Dir da ganz sicher? Ich würde jedenfalls keine Verfolgungsjagd mit der Polizei riskieren; woher sollen die denn wissen, dass man auf einer Einsatzfahrt ist? Also: anhalten, erklären was los ist, weiterfahren. Erspart mit Sicherheit jede Menge Ärger.
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

  8. #8
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    Original geschrieben von Duffy73
    Bist Dir da ganz sicher? Ich würde jedenfalls keine Verfolgungsjagd mit der Polizei riskieren; woher sollen die denn wissen, dass man auf einer Einsatzfahrt ist? Also: anhalten, erklären was los ist, weiterfahren. Erspart mit Sicherheit jede Menge Ärger.

    Ich würde ehrlich gesagt nur anhalten, wenn ich KEIN Schild aufm Dach habe, so dass die nicht wissen können, dass ich auf Einsatzfahrt bin oder sie mich unbedingt aufhalten wollen. Sprich auf eine Vervolgungsjagt würde ich mich natürlich nicht einlassen!

    Aber wenn ich mich recht erinnere musst du hald nach Gesetz nicht unbedingt anhalten (ohne Gewähr!!).
    MFG Flo

  9. #9
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    streng genommen brauchst nichtmal anhalten ...
    denn die Weisungen der Polizei stehen auch in der StVO und von dieser bist du ja wiederrum befreit *ggg*

    Davon abgesehen...
    Lieber RW2 ... bitte halte dich aus der Diskussion raus wenn du keine Ahnung hast und mach dir erstmal schlau.
    Dann kannst hier gerne weiterdiskutieren.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
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    Original geschrieben von Toby
    Doch, diese Aufsetzer sind definitiv nicht zugelassen.


    Gruß,
    Tobi
    @ Tobi ... solltest du unbeleuchte Dachaufsetzer meinen, gilt für dich das gleiche wie für RW2
    Mit euren unqualifizierten Aussagen macht ihr die Diskussion in keinster weise übersichtlicher.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #11
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    Original geschrieben von Freakmaster
    Ich würde ehrlich gesagt nur anhalten, wenn ich KEIN Schild aufm Dach habe, so dass die nicht wissen können, dass ich auf Einsatzfahrt bin oder sie mich unbedingt aufhalten wollen. Sprich auf eine Vervolgungsjagt würde ich mich natürlich nicht einlassen!

    Aber wenn ich mich recht erinnere musst du hald nach Gesetz nicht unbedingt anhalten (ohne Gewähr!!).
    Wird wahrscheinlich wegen einer ÖLSPUR über ne rote Ampel gefahren sein........

    Bei der FFW hab ich zum Glück keine Ampel auf dem Weg zum GH.

    Aber wehe ich werde alamiert wegen KatSchutz/SEG (das sind bis zur MHD-Wache ca. 15 km)....... Da sind es dann 4 Ampeln und es sind dann ausgerechnet in dieser Zeit autofahrer unterwegs, die meinen sie könnten auf einer Bundesstraße 60 km/h fahren. Überholen ist auch nicht, da auf der Gegenfahrbahn Autos kommen (is mir schon 2 mal passiert)....
    Geändert von MHD-Tommi (25.11.2005 um 16:02 Uhr)

  12. #12
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    Wobei es in diesem Fall drauf ankommt ob die SEG zum KatSchutz zählt oder zum RD sollte es zum RD zählen hast du im Alarmfall keine Sonderrechte im Alarmfall.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
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    Moin moin,
    Original geschrieben von Alex22
    streng genommen brauchst nichtmal anhalten ...
    denn die Weisungen der Polizei stehen auch in der StVO und von dieser bist du ja wiederrum befreit *ggg*
    Die Polizei allerdings auch! Ich persönlich würde es nicht drauf ankommen lassen.
    Übringens: Auch der §35 steht in der StVO: Er setzt sich sozusagen selbst ausser Kraft.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #14
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    Original geschrieben von Alex22
    streng genommen brauchst nichtmal anhalten ...
    denn die Weisungen der Polizei stehen auch in der StVO und von dieser bist du ja wiederrum befreit *ggg*

    Davon abgesehen...
    Lieber RW2 ... bitte halte dich aus der Diskussion raus wenn du keine Ahnung hast und mach dir erstmal schlau.
    Dann kannst hier gerne weiterdiskutieren.
    Hallo !

    Wenn das mal so einfach wäre ;

    §36 StVO Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

    (1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.

    So viel dazu!

    MfG

  15. #15
    Registriert seit
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    Original geschrieben von Andreas 53/01
    Hallo !

    Wenn das mal so einfach wäre ;

    §36 StVO Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

    (1) Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen. Sie gehen allen anderen Anordnungen und sonstigen Regeln vor, entbinden den Verkehrsteilnehmer jedoch nicht von seiner Sorgfaltspflicht.

    So viel dazu!

    MfG
    Alles klar, dann hab ich mich wohl geirrt!
    MFG Flo

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