Hallo!

Ja, wie oben schon erwähnt gibt es dennoch Ausnahmeregelungen, die z.b. insbersondere in Bayern zur Geltung kommen!

Weitere Ausnahmen können sein :
Niedergelassene Hausärzte die sich an der Öffentl. Unfallrettung beteiligen, dort wo eben nur sehr wenig Notarztfahrzeuge zur verfügung stehen.
Energieversorgungsunternehmen, die gemäß BGFW und DVGW einen ständig Einsatzbereiten Entsörungsdienst vorhalten müssen.
Notfallmanager der Deutschen Bahn AG
und noch einige andere!

Die Regelung für Führungskräfte der Feuerwehren und Katastrophenschutz, betrifft eher die weniger Anwesenden hier im Forum!

MfG