Solche Dachaufsetzter sind bei unserem Ausrüstungslieferanten im Geschäft zu haben. Gelb mit schwarzer Schrift "Einsatz Feuerwehr". Preis: 36 Euro.
Kann mir nicht vorstellen, daß die Ausführung verboten ist.
Solche Dachaufsetzter sind bei unserem Ausrüstungslieferanten im Geschäft zu haben. Gelb mit schwarzer Schrift "Einsatz Feuerwehr". Preis: 36 Euro.
Kann mir nicht vorstellen, daß die Ausführung verboten ist.
Das thema Dachaufsetzer ist nicht ganz einfach. In Bayern sind sie geduldet. Wenn sie eine Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz" in schwarz haben. Keine Spiegelschrift.
Die Anfrage ist von 1998.
Wie es aktuell ist, kann ich nicht sagen.
Die Dachaufsetzter dürfen durchaus beleuchtet sein, nur darf die Beleuchtung nicht während der Fahrt an sein. Sie dient lediglich der Kenntlichmachung des stehenden Fahrzeugs.
Da sind die Infos die mir vorliegen. Wenn jemand neuere hat, gerne sagen.
Es muss dabei aber unterschieden werden, ob etwas nur "geduldet" wird, oder ob es auch zugelassen ist.
So mag es zwar sein, dass die Polizei Dich nicht verwarnt, wenn Du einen beleuchteten Dachaufsetzer auf dem Auto hast, Du aber sehr wohl den Versicherungsschutz verlierst, wenn Du dadurch einen Unfall verursachst (was zugegebenermaßen schwer vorstellbar ist bei einem stehenden Fahrzeug).
Worauf ich hinauswill: Nur weil die örtliche Polizei etwas nicht ahndet, muss es nicht rechtens sein.
Gruß, Mr. Blaulicht
Durch ein beleuchteten Dachaufsetzer betreibst Du eine nicht "zugelassene" oder "eingetragene" Lichttechnische Einrichtung, und damit erlischt die Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges!
Vollständig verlieren kann man den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht nie.
Bei Obliegenheitsverletzungen kann die Versicherung jedoch bis zu 5000 € Regress fordern.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
...erlischt durch die Verwendung von nicht genehmigten beleuchteten Hinweisschildern oder anderen ungenehmigten lichttechnischen Einrichtungen nicht, sondern nur, wenn entweder
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.
Die Verwenung nicht genehmigter oder verbotener lichttechnischer Einrichtungen kann aber unproblematisch mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. Da kann man mal eben zwischen 5 und 20 Teuro los werden!
Aber das kommt doch aufs gleiche raus als wie wenn du ne orange Rundumleuchte auf's Dach pappst um dein Auto wenn es wo ungünstig parkt kenntlich zu machen, oder?
Weil die Lichter sind bei stehenden Kfz laut StVZO zugelassen.
Es geht nur drum dass während der Fahrt keiner durch des Licht irritiert wird
natürlich in §38 abs 3.Zitat:Zitat von miche
Weil die Lichter sind bei stehenden Kfz laut StVZO zugelassen.
Wo steht das?
Also kann er gerne das gelbe Blinklicht nutzen denn er fährt ja bestimmt ungewöhnlich langsam zum Gerätehaus ;)(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Zum einen das und zum anderen wenn man in irgend nen Katalog reinschaut wos sowas verkauft wird (Westfalia zum Beispiel) ließt man des da a immer....
Wobei ich demjenigen der mit nem gelben Blinklicht zum Gerätehaus fährt schon sehr große minderwertigkeitskomplexe unterstelle...
Schneller fahren darf ma ja trotzdem ned...
Aber wir schweifen schon wieder zu sehr vom eigentlichen Thema ab...
MfG Miche
Moin,
also mir hat mal ein Arbeitskollege erzählt der irgendwo im Großraum Hamburg (glaube Elmshorn oder so) wohnt dass es bei denen wohl geduldet bzw. "normal" wäre dass die FWler auf der Fahrt zum Gerätehaus mittels gelber Blinkleuchte auf sich aufmerksam machen, heißt natürlich noch lange nicht erlaubt.
Ironiemodus "an" Denke gerade bei den Nassgeschwitzten ist so was sinnvoll denn wie schon in der STVO erwähnt ist ja vor Gefahren zu warnen. Ironiemodus "aus" so besser :-)))))
Ansonsten ist das wie gesagt ne Aussage von nem Ex Kollegen........... glaub dem jetzt mal so.........
Gruß
Geändert von HF_KLM (20.11.2008 um 11:17 Uhr)
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