Zitat Zitat von J@n Beitrag anzeigen
natürlich in §38 abs 3.


Also kann er gerne das gelbe Blinklicht nutzen denn er fährt ja bestimmt ungewöhnlich langsam zum Gerätehaus ;)
Zum einen das und zum anderen wenn man in irgend nen Katalog reinschaut wos sowas verkauft wird (Westfalia zum Beispiel) ließt man des da a immer....
Wobei ich demjenigen der mit nem gelben Blinklicht zum Gerätehaus fährt schon sehr große minderwertigkeitskomplexe unterstelle...
Schneller fahren darf ma ja trotzdem ned...
Aber wir schweifen schon wieder zu sehr vom eigentlichen Thema ab...

MfG Miche