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Thema: Blaulicht an Privatfahrzeug

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Nei, das ist falsch. Andere Verkehrsteilnehmer interessieren Deine Sonderrechte überhaupt nicht. Du bekommst kein Bußgeld, wenn Du bei Rot oder zu schnell geblitzt wirst.
    Sobald andere Verkehrsteilnehmer mit ins Spiel kommen, greift der §38 StVO, das sog.Wegerecht. Dies wird in der Tat durch Blaulicht und Einsatzhorn angezeigt und bedeutet für die anderen, sofort Platz zu machen. Ohne dieses Blaulicht und Einsatzhorn muss Dir kein Mensch der Welt Platz machen, und da Du lediglich Sonderrechte auf der Anfahrt ins GH hast, aber keine Wegerchte, brauchst Du auch nix, um diese anzuzeigen.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Sicher interessiert das einen anderen Verkehrsteilnehmer, wenn ich über Rot fahre hat ein anderer Grün somit wird ihn das denke ich sehr wohl interessieren.

    Und das man kein Bußgeld bekommt weiß ich selber. Ich Kenne den unterschied zwischen §35 und §38. §35 wird beim Einsatzfahrzeug aber nunmal durchs blaulicht angezeigt was man im Privat KFZ ned hat, das war eigentlich alles was ich damit sagen wollte.

    Es geht halt darum das man sich absolut garnicht kenntlich machen kann, und viele das auf dem weg ins GH vergessen. Du willst darauf aufmerksam machen das ich durch mein Sonderrecht eh so fahren muss das ich keinen anderern Verkehrsteilnehmer gefährde.
    Meinen tun wir dann genau das gleiche nur unterschiedlich formuliert... :o)
    Denn wenn man nur schreibt laut §35 hat man Sonderrechte, denken einige die haben nen Freifahrtschein. Wobei ich mich wundere... sollte doch jeder Jährlich ne fahrerschulung bekommen....

  2. #2
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    Zitat Zitat von Mister-X Beitrag anzeigen
    Sicher interessiert das einen anderen Verkehrsteilnehmer, wenn ich über Rot fahre hat ein anderer Grün somit wird ihn das denke ich sehr wohl interessieren.

    Und das man kein Bußgeld bekommt weiß ich selber. Ich Kenne den unterschied zwischen §35 und §38. §35 wird beim Einsatzfahrzeug aber nunmal durchs blaulicht angezeigt was man im Privat KFZ ned hat, das war eigentlich alles was ich damit sagen wollte.
    Nein, Du kennst den Unterschied zwischen §38 und §35 eben offensichtlich nicht.

    Wenn Du bei Rot über eine Ampel fährst, gehst Du - wenn Du gteblitzt wirst - nach dem §35 straffrei aus, weil Du Sonderrechte in Anspruch nimmst.
    Wenn ein anderer Autofahrer deswegen bremsen muss oder es gar zu einem Unfall kommt, trägst Du die ganze Schuld, weil Du zwar nach § 35 Sonderrechte hast, aber keine sog. Wegerechte nach § 38!
    Sobald andere Verkehrsteilnehmer in irgendeiner Weise auf Deine Fahrweise reagieren müssen, hast Du - unberechtigter Weise - ein Wegerecht in Anspruch genommen, dass Du a) nicht anzeigen kannst und b) es Dir auch nicht zusteht - unabhängig von der Anzeigemöglichkeit.

    Nochmal zum Mitschreiben: Der § 35 erlaubt gewisse Dinge ohne die Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer.
    Der § 38 regelt die Beziehung zu anderen Verkehrsteilnehmern und schreibt den Einsatz von Blaulicht und Einsatzhorn vor.
    Beide Pragraphen haben eigentlich nicht viel miteinander zu tun, werden aber in der Einsatzpraxis von FW und RD meist gemeinsam genutzt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  3. #3
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    22.11.2005
    Beiträge
    467
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Nein, Du kennst den Unterschied zwischen §38 und §35 eben offensichtlich nicht.

    Wenn Du bei Rot über eine Ampel fährst, gehst Du - wenn Du gteblitzt wirst - nach dem §35 straffrei aus, weil Du Sonderrechte in Anspruch nimmst.
    Wenn ein anderer Autofahrer deswegen bremsen muss oder es gar zu einem Unfall kommt, trägst Du die ganze Schuld, weil Du zwar nach § 35 Sonderrechte hast, aber keine sog. Wegerechte nach § 38!
    Sobald andere Verkehrsteilnehmer in irgendeiner Weise auf Deine Fahrweise reagieren müssen, hast Du - unberechtigter Weise - ein Wegerecht in Anspruch genommen, dass Du a) nicht anzeigen kannst und b) es Dir auch nicht zusteht - unabhängig von der Anzeigemöglichkeit.

    Nochmal zum Mitschreiben: Der § 35 erlaubt gewisse Dinge ohne die Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer.
    Der § 38 regelt die Beziehung zu anderen Verkehrsteilnehmern und schreibt den Einsatz von Blaulicht und Einsatzhorn vor.
    Beide Pragraphen haben eigentlich nicht viel miteinander zu tun, werden aber in der Einsatzpraxis von FW und RD meist gemeinsam genutzt.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    das erklärt alles ;-)

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

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