natürlich in §38 abs 3.Zitat:Zitat von miche
Weil die Lichter sind bei stehenden Kfz laut StVZO zugelassen.
Wo steht das?
Also kann er gerne das gelbe Blinklicht nutzen denn er fährt ja bestimmt ungewöhnlich langsam zum Gerätehaus ;)(3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
Zum einen das und zum anderen wenn man in irgend nen Katalog reinschaut wos sowas verkauft wird (Westfalia zum Beispiel) ließt man des da a immer....
Wobei ich demjenigen der mit nem gelben Blinklicht zum Gerätehaus fährt schon sehr große minderwertigkeitskomplexe unterstelle...
Schneller fahren darf ma ja trotzdem ned...
Aber wir schweifen schon wieder zu sehr vom eigentlichen Thema ab...
MfG Miche
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