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Thema: Blaulicht an Privatfahrzeug

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von miche Beitrag anzeigen
    Weil die Lichter sind bei stehenden Kfz laut StVZO zugelassen.
    Wo steht das?

  2. #2
    Registriert seit
    15.01.2004
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    425
    Zitat:Zitat von miche
    Weil die Lichter sind bei stehenden Kfz laut StVZO zugelassen.

    Wo steht das?
    natürlich in §38 abs 3.
    (3) Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeits- oder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.
    Also kann er gerne das gelbe Blinklicht nutzen denn er fährt ja bestimmt ungewöhnlich langsam zum Gerätehaus ;)

  3. #3
    Registriert seit
    10.04.2008
    Beiträge
    24
    Zitat Zitat von J@n Beitrag anzeigen
    natürlich in §38 abs 3.


    Also kann er gerne das gelbe Blinklicht nutzen denn er fährt ja bestimmt ungewöhnlich langsam zum Gerätehaus ;)
    Zum einen das und zum anderen wenn man in irgend nen Katalog reinschaut wos sowas verkauft wird (Westfalia zum Beispiel) ließt man des da a immer....
    Wobei ich demjenigen der mit nem gelben Blinklicht zum Gerätehaus fährt schon sehr große minderwertigkeitskomplexe unterstelle...
    Schneller fahren darf ma ja trotzdem ned...
    Aber wir schweifen schon wieder zu sehr vom eigentlichen Thema ab...

    MfG Miche

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