Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Es muss dabei aber unterschieden werden, ob etwas nur "geduldet" wird, oder ob es auch zugelassen ist.
So mag es zwar sein, dass die Polizei Dich nicht verwarnt, wenn Du einen beleuchteten Dachaufsetzer auf dem Auto hast, Du aber sehr wohl den Versicherungsschutz verlierst, wenn Du dadurch einen Unfall verursachst (was zugegebenermaßen schwer vorstellbar ist bei einem stehenden Fahrzeug).

Worauf ich hinauswill: Nur weil die örtliche Polizei etwas nicht ahndet, muss es nicht rechtens sein.

Gruß, Mr. Blaulicht
Aber das kommt doch aufs gleiche raus als wie wenn du ne orange Rundumleuchte auf's Dach pappst um dein Auto wenn es wo ungünstig parkt kenntlich zu machen, oder?
Weil die Lichter sind bei stehenden Kfz laut StVZO zugelassen.
Es geht nur drum dass während der Fahrt keiner durch des Licht irritiert wird