Nein, Du kennst den Unterschied zwischen §38 und §35 eben offensichtlich nicht.
Wenn Du bei Rot über eine Ampel fährst, gehst Du - wenn Du gteblitzt wirst - nach dem §35 straffrei aus, weil Du Sonderrechte in Anspruch nimmst.
Wenn ein anderer Autofahrer deswegen bremsen muss oder es gar zu einem Unfall kommt, trägst Du die ganze Schuld, weil Du zwar nach § 35 Sonderrechte hast, aber keine sog. Wegerechte nach § 38!
Sobald andere Verkehrsteilnehmer in irgendeiner Weise auf Deine Fahrweise reagieren müssen, hast Du - unberechtigter Weise - ein Wegerecht in Anspruch genommen, dass Du a) nicht anzeigen kannst und b) es Dir auch nicht zusteht - unabhängig von der Anzeigemöglichkeit.
Nochmal zum Mitschreiben: Der § 35 erlaubt gewisse Dinge ohne die Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer.
Der § 38 regelt die Beziehung zu anderen Verkehrsteilnehmern und schreibt den Einsatz von Blaulicht und Einsatzhorn vor.
Beide Pragraphen haben eigentlich nicht viel miteinander zu tun, werden aber in der Einsatzpraxis von FW und RD meist gemeinsam genutzt.
Gruß, Mr. Blaulicht