Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
Um es noch einmal zu sagen: Das Sonderrecht ist ein Recht gegenüber dem Staat, nicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Es muss (und kann übrigens auch) nicht angezeigt werden.

Gruß, Mr. Blaulicht
Wenn ich es in anspruch nehme betrifft es aber andere Verkehrsteilnehmer z.B. wenn ich über ne Rote Ampel fahren möchte. das meinte ich damit.
Angezeigt würde es theoretisch durch das blaulicht und das ist ja (legal zumindest) nicht möglich. was ich wie schon gesagt ja richtig finde....


Zu der Geschichte "In dem und dem Lankreis drückt die Behörde nen Auge zu".
Schön und gut... was bringt einem das wenns zu nem Unfall kommt??? Die Versicherung wird sicher KEIN auge zudrücken.