
Zitat von
Andi-Hamburg
Durch ein beleuchteten Dachaufsetzer betreibst Du eine nicht "zugelassene" oder "eingetragene" Lichttechnische Einrichtung, und damit erlischt die Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges!
Sagt wer?
Die Zeiten sind längst vorbei, wo nur durch eine lichttechnische Veränderung die BE erloschen wurde.
Bevor es wieder kommt, Blaulicht ist eine Ausnahme, da ich hier die eigentliche Fahrzeugart veränder.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.