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Thema: Blaulicht an Privatfahrzeug

Baum-Darstellung

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  1. #11
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    @ Alex22

    das steht in der StVZO. Zudem ist die Genehmigung des Kraftfahrtbundesamtes (Prüfschlange mit Prüfnummer) erforderlich, nicht die TÜV-Prüfung.
    Noch eins: Wenn mehrere wegeberechtigte Fahrzeuge aufeinander treffen, ist es ratsam sich nach der StVO zu verhalten (rechts vor links) etc. :-)))
    Geändert von kafu (07.07.2002 um 16:21 Uhr)

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