@ Alex22
das steht in der StVZO. Zudem ist die Genehmigung des Kraftfahrtbundesamtes (Prüfschlange mit Prüfnummer) erforderlich, nicht die TÜV-Prüfung.
Noch eins: Wenn mehrere wegeberechtigte Fahrzeuge aufeinander treffen, ist es ratsam sich nach der StVO zu verhalten (rechts vor links) etc. :-)))