Hallo!
Genau!
Ohne jetzt auf Details und Ausnahmen eingehen zuwollen :
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt. Genauso eine Gelbe Leuchte, ist auch nicht erlaubt!
Ebenso beleuchtete Dachaufsetzer oder blinkernder Weise!
p.s. ein Dachaufsetzer, egal ob beleuchtet oder nicht, ersetzt kein Warnsignal im Sinne von §38 StVO, genauso rechtfertigt dieser Sonderrechte im Sinne §35 auch nicht !
mfg