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Thema: Blaulicht an Privatfahrzeug

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Moin moin,
    Original geschrieben von Andreas 53/01

    Man sollte dafür eine Infothek erstellen, eine Art Feuerwehr-Duden, um solche Fragen zu beantworten ohne das wieder und wieder ein neues Thema eröffnet wird und am Ende sich welche durch unterschiedlich Auffassungen in Haare kriegen :-)
    So was gibt es schon. In diesem Fall heisst es "StVO" bzw. "StVZO"! Einfach lesen und dran halten...

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Hi,

    gehen wir doch mal davon aus, dass wir alle mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen. Da ist die gefährdung anderer (es sei denn, wir fahren auf die Autobahn oder auf eine riesige Kreuzung) recht gering.
    In dem Fall würde doch keiner was sagen, wenn man über eine rote Fußgängerampel oder Fahrradampel (solange nicht Autos auf einen zu Rasen) geht/fährt...oder?

  3. #3
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    Zitat Zitat von Tiefflieger Beitrag anzeigen
    Hi,

    gehen wir doch mal davon aus, dass wir alle mit dem Fahrrad fahren oder zu Fuß gehen. Da ist die gefährdung anderer (es sei denn, wir fahren auf die Autobahn oder auf eine riesige Kreuzung) recht gering.
    In dem Fall würde doch keiner was sagen, wenn man über eine rote Fußgängerampel oder Fahrradampel (solange nicht Autos auf einen zu Rasen) geht/fährt...oder?
    passiert dir genau so viel oder wenig als wenn du es mit dem Auto machst... kostet das gleiche Bußgeld (glaube 60 Euro) und gibt 1 Punkt. Im Einsatzfall natürlich durch die Sonderrechte Natürlich nicht, aber mal ganz ehrlich ich sitz lieber in nem Auto und laufe gefahr von nem Auto getroffenzu werden als auf nem Fahrrad.

    Naja... Sonderrechte im Anspruch zu nehmen auf Anfahrt eh so ne sache da man sie halt nicht anzeigen kann bzw. für andere Verkehrsteilnehmer nicht kenntlich sind.
    TZjoa und wie schonmal von mir gesagt... Ich finds richtig das nicht jeder FW'ler ne Sondersignal anlage nutzen darf.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Mister-X Beitrag anzeigen
    Naja... Sonderrechte im Anspruch zu nehmen auf Anfahrt eh so ne sache da man sie halt nicht anzeigen kann bzw. für andere Verkehrsteilnehmer nicht kenntlich sind.
    Um es noch einmal zu sagen: Das Sonderrecht ist ein Recht gegenüber dem Staat, nicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Es muss (und kann übrigens auch) nicht angezeigt werden.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    Original geschrieben von Tiefflieger
    In dem Fall würde doch keiner was sagen, wenn man über eine rote Fußgängerampel oder Fahrradampel (solange nicht Autos auf einen zu Rasen) geht/fährt...oder?
    hmmm....
    nur Pech, wenn der Autofahrer dann ebenfalls bei der gleichen FF ist und seine Sonderrechte glaubt durchsetzen zu müssen :-)

    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  6. #6
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    :-) RICHTIG!!!

  7. #7
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    man stelle sich das blaulichtmeer vor in einer gemeinde in der 40 leute zum gerätehaus fahren.
    warum die genehmigung nur von stadtbrandmeister nach oben erteilt wird???die frage hat sich doch jetzt hoffentlich geklärt,ich möchte kein blaulicht, ich möchte sicher ankommen das genügt mir.

  8. #8
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    Original geschrieben von Alex22
    [Bzumal muß dann aus dem privatwagen ein elw gemacht werden...
    er benötigt noch ein funkgerät .. einsatzkleidung ... feuerlöscher und noch ein paar diverse gegenstände müssen noch eingebracht werden ...
    also nur mit blaulicht und horn is das noch lange nich getan.
    wer hat vorfahrt? [/B]
    was sagt uns das ????

    was soll jeder "private" mit einem funkgerät ohne eigenen funkrufnamen...

    denkt mal drüber nach....

    gruss andy

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