Seite 7 von 8 ErsteErste 12345678 LetzteLetzte
Ergebnis 91 bis 105 von 115

Thema: Blaulicht an Privatfahrzeug

  1. #91
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    So mag es zwar sein, dass die Polizei Dich nicht verwarnt, wenn Du einen beleuchteten Dachaufsetzer auf dem Auto hast, Du aber sehr wohl den Versicherungsschutz verlierst, wenn Du dadurch einen Unfall verursachst (was zugegebenermaßen schwer vorstellbar ist bei einem stehenden Fahrzeug).
    Welche Versicherung?
    Haftpflicht?
    Ganz sicher nicht!
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  2. #92
    Registriert seit
    24.03.2007
    Beiträge
    1.720
    Durch ein beleuchteten Dachaufsetzer betreibst Du eine nicht "zugelassene" oder "eingetragene" Lichttechnische Einrichtung, und damit erlischt die Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges!

  3. #93
    Registriert seit
    14.07.2008
    Beiträge
    32
    Vollständig verlieren kann man den Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht nie.
    Bei Obliegenheitsverletzungen kann die Versicherung jedoch bis zu 5000 € Regress fordern.

  4. #94
    Registriert seit
    24.01.2006
    Beiträge
    170
    Moin,
    also mir hat mal ein Arbeitskollege erzählt der irgendwo im Großraum Hamburg (glaube Elmshorn oder so) wohnt dass es bei denen wohl geduldet bzw. "normal" wäre dass die FWler auf der Fahrt zum Gerätehaus mittels gelber Blinkleuchte auf sich aufmerksam machen, heißt natürlich noch lange nicht erlaubt.

    Ironiemodus "an" Denke gerade bei den Nassgeschwitzten ist so was sinnvoll denn wie schon in der STVO erwähnt ist ja vor Gefahren zu warnen. Ironiemodus "aus" so besser :-)))))

    Ansonsten ist das wie gesagt ne Aussage von nem Ex Kollegen........... glaub dem jetzt mal so.........

    Gruß
    Geändert von HF_KLM (20.11.2008 um 11:17 Uhr)

  5. #95
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Zitat Zitat von HF_KLM Beitrag anzeigen
    Moin,
    also mir hat mal ein Arbeitskollege erzählt der irgendwo im Großraum Hamburg (glaube Elmshorn oder so) wohnt dass es bei denen wohl geduldet bzw. "normal" wäre dass die FWler auf der Fahrt zum Gerätehaus mittels gelber Blinkleuchte auf sich aufmerksam machen, heißt natürlich noch lange nicht erlaubt.
    Wer duldet das denn?

    Denke gerade bei den Nassgeschwitzten ist so was sinnvoll denn wie schon in der STVO erwähnt ist ja vor Gefahren zu warnen.
    Ich hoffe, da fehlt irgendwie eine Ironiekennzeichnung.

  6. #96
    Registriert seit
    24.01.2006
    Beiträge
    170
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Wer duldet das denn?
    Wenn ich ihn damals richtig verstanden habe wäre das, wie soll ich sagen, auf Kreisebene sogar mehr oder weniger erwünscht.

    Ob die dann ne stillschweigende Zustimmung von ner Behörde oder sonstwem haben weiß ich nicht oder ob es dafür mal nen besonderen Anlass gab auf so was Wert zu legen????

    Ist auch schon ein paar Jahre her das er mir das erzählt hat.
    Vielleicht gibts hier ja einen aus der Ecke der das bestätigen oder verneinen bzw. korrigieren kann.

    Gruß

  7. #97
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Zitat Zitat von Andi-Hamburg Beitrag anzeigen
    Durch ein beleuchteten Dachaufsetzer betreibst Du eine nicht "zugelassene" oder "eingetragene" Lichttechnische Einrichtung, und damit erlischt die Betriebserlaubnis deines Fahrzeuges!
    Sagt wer?
    Die Zeiten sind längst vorbei, wo nur durch eine lichttechnische Veränderung die BE erloschen wurde.
    Bevor es wieder kommt, Blaulicht ist eine Ausnahme, da ich hier die eigentliche Fahrzeugart veränder.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #98
    Registriert seit
    31.01.2007
    Beiträge
    344

    Die Betriebserlaubnis...

    ...erlischt durch die Verwendung von nicht genehmigten beleuchteten Hinweisschildern oder anderen ungenehmigten lichttechnischen Einrichtungen nicht, sondern nur, wenn entweder

    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert werden,
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
    3. das Abgas- und Geräuschverhalten verschlechtert werden.

    Die Verwenung nicht genehmigter oder verbotener lichttechnischer Einrichtungen kann aber unproblematisch mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. Da kann man mal eben zwischen 5 und 20 Teuro los werden!

  9. #99
    Registriert seit
    06.06.2007
    Beiträge
    376
    Zitat Zitat von Poli Beitrag anzeigen
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten sein oder
    da sagst dus...
    Ein Mann ruft den Wetterdienst an und sagt: „Ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass die Feuerwehr gerade Ihre leichte Bewölkung aus meinem Keller pumpt"

  10. #100
    Registriert seit
    29.10.2007
    Beiträge
    1.737
    Ich habe Rücksprache mit einem mir bekannten KFZ-Prüfingenieur gehalten (vulgo TÜV-Prüfer), der meinte (es gibt wohl keine abschließende Fachmeinung dazu), dass die Betriebserlaubnis nicht erlischt, wenn zugelassene (im Sinne von durch das Kraftfahrbundesamt zugelassen) lichttechnische Einrichtungen (LTE) fachgerecht (Einbauanleitung) aber nicht für dieses Fahrzeug genehmigt eingebaut werden.
    Eine RTK6-SL (als Beispiel) fachgerecht, aber unerlaubt eingebaut wäre demnach eine OWi.

    Nicht zugelassene LTE ("Partyblaulicht") oder nicht fachgerecht eingebaute LTE seien aber als mögliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer in Sinne von § 19 (2) StVZO zu werten und würden daher zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen.

  11. #101
    Registriert seit
    31.01.2007
    Beiträge
    344
    Zitat Zitat von FF112DN Beitrag anzeigen
    da sagst dus...
    Nein, eben nicht! Aus der bauartlichen Veränderung an sich muß die Gefährdung entstehen; nicht aus dem Verhalten des Nutzers!

    Wenn ich mir so ein Teil aufs Dach pappe und mit 55 oder 65 km/h zum Feuerwehrhaus fahre, ist mit Sicherheit keine Gefährdung zu erkennen! Wenn ich aber durch so ein Teil meine Wichtigkeit und Unentbehrlichkeit zum Ausdruck bringen will und mit dreimal Wahnsinnige Voraus und quietschenden Reifen durch die Ort fliege, Oma und Opa auf dem Zebrastreifen treffe und die bis nach Sonstwo fliegen, liegt es sicher nicht an dem Blinkdingsda auf meinem Dach, sondern eher an meinem "abgeschalteten Kopfinhalt"! Und durch diese Art von "Bauartveränderung" im Kopf erlischt die Betreibserlaubnis des Fahrzeuges nun mal leider nicht!

  12. #102
    Registriert seit
    30.07.2007
    Beiträge
    800
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Um es noch einmal zu sagen: Das Sonderrecht ist ein Recht gegenüber dem Staat, nicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Es muss (und kann übrigens auch) nicht angezeigt werden.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Wenn ich es in anspruch nehme betrifft es aber andere Verkehrsteilnehmer z.B. wenn ich über ne Rote Ampel fahren möchte. das meinte ich damit.
    Angezeigt würde es theoretisch durch das blaulicht und das ist ja (legal zumindest) nicht möglich. was ich wie schon gesagt ja richtig finde....


    Zu der Geschichte "In dem und dem Lankreis drückt die Behörde nen Auge zu".
    Schön und gut... was bringt einem das wenns zu nem Unfall kommt??? Die Versicherung wird sicher KEIN auge zudrücken.

  13. #103
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Zitat Zitat von Mister-X Beitrag anzeigen
    Wenn ich es in anspruch nehme betrifft es aber andere Verkehrsteilnehmer z.B. wenn ich über ne Rote Ampel fahren möchte. das meinte ich damit.
    Angezeigt würde es theoretisch durch das blaulicht und das ist ja (legal zumindest) nicht möglich. was ich wie schon gesagt ja richtig finde....
    Nei, das ist falsch. Andere Verkehrsteilnehmer interessieren Deine Sonderrechte überhaupt nicht. Du bekommst kein Bußgeld, wenn Du bei Rot oder zu schnell geblitzt wirst.
    Sobald andere Verkehrsteilnehmer mit ins Spiel kommen, greift der §38 StVO, das sog.Wegerecht. Dies wird in der Tat durch Blaulicht und Einsatzhorn angezeigt und bedeutet für die anderen, sofort Platz zu machen. Ohne dieses Blaulicht und Einsatzhorn muss Dir kein Mensch der Welt Platz machen, und da Du lediglich Sonderrechte auf der Anfahrt ins GH hast, aber keine Wegerchte, brauchst Du auch nix, um diese anzuzeigen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #104
    Registriert seit
    17.03.2002
    Beiträge
    2.841
    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ich habe Rücksprache mit einem mir bekannten KFZ-Prüfingenieur gehalten (vulgo TÜV-Prüfer), der meinte (es gibt wohl keine abschließende Fachmeinung dazu), dass die Betriebserlaubnis nicht erlischt, wenn zugelassene (im Sinne von durch das Kraftfahrbundesamt zugelassen) lichttechnische Einrichtungen (LTE) fachgerecht (Einbauanleitung) aber nicht für dieses Fahrzeug genehmigt eingebaut werden.
    Eine RTK6-SL (als Beispiel) fachgerecht, aber unerlaubt eingebaut wäre demnach eine OWi.
    So wurde es mir auch erklärt... was wir nicht klären konnten war ob diese dann eingezogen werden können, oder es nur bei einer OWI bleibt.
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  15. #105
    Registriert seit
    22.11.2005
    Beiträge
    467
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    ....und da Du lediglich Sonderrechte auf der Anfahrt ins GH hast, aber keine Wegerchte, brauchst Du auch nix, um diese anzuzeigen...........

    Gruß, Mr. Blaulicht
    und dann darf man wie ein Berserker in das GH fahren ( tut mir leid kommt so rüber )

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •