Zitat Zitat von Mister-X Beitrag anzeigen
Naja... Sonderrechte im Anspruch zu nehmen auf Anfahrt eh so ne sache da man sie halt nicht anzeigen kann bzw. für andere Verkehrsteilnehmer nicht kenntlich sind.
Um es noch einmal zu sagen: Das Sonderrecht ist ein Recht gegenüber dem Staat, nicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Es muss (und kann übrigens auch) nicht angezeigt werden.

Gruß, Mr. Blaulicht